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128 M. HĂĽlsken-Giesler und S. Daxberger
demnach paradigmatisch und prototypisch für die gegenwärtigen innovationspolitischen
Ziele der EU, Robotik als entscheidende Technologie zur Lösung gesellschaftlicher
„grand challenges“ zu positionieren. Vor diesem Hintergrund geht es derzeit darum,
„Robotik und Pflege als Gegenstand wissenschaftspolitischer Strategiebildung und Prio-
risierung füreinander disponibel“ (ebd. 119) zu machen. Dabei wird nicht grundlegend
infrage gestellt, dass Robotik und Pflege derzeit noch unzureichende Anschlussstellen
aufweisen, es soll jedoch aufgezeigt werden, dass sie dennoch prinzipiell (in einem ers-
ten Schritt etwa in experimentellen Kontexten von Laborwohnungen) miteinander in
Verbindung gebracht werden können (vgl. ebd.). Der vorliegende Beitrag konzentriert
sich vor diesem Hintergrund zunächst darauf, die Logik des pflegerischen Handelns zu
explizieren, um auf der Basis des aktuellen Erkenntnisstandes in einem weiteren Schritt
zu diskutieren, inwieweit der Stand der robotischen Entwicklung dieser Handlungslogik
des Pflegerischen gerecht wird.
7.2 Professionelle Pflege als personenbezogene
Dienstleistung – Besonderheiten eines beruflichen
Handlungsfeldes
Der gesellschaftliche Auftrag des pflegeberuflichen Handelns umfasst präventive, kura-
tive, rehabilitative, palliative und sozialpflegerische Maßnahmen (§ 5, Abs. 2, Pfle-
geberufegesetz (PflBG), Bundesanzeiger 2017). Berufliche Pflege gilt vor diesem
Hintergrund als personenbezogene Dienstleistung mit besonders engem Personen-
bezug. Mit Hacker (2009) liegt die groĂźe Herausforderung von personenbezogenen
Dienstleistungen darin, dass der „Arbeitsgegenstand“ selbst ein Mensch, das „Objekt“
der Dienstleistung also ein „Subjekt“ ist, das als Adressat und auch als Koproduzent in
der Dienstleistung von Bedeutung ist. Die Dienstleistungserbringer mĂĽssen vor diesem
Hintergrund eine „Bearbeitungsbeziehung“ aufbauen, über die die Ziele, die konkrete
Ausgestaltung, der Verlauf und die Weiterentwicklung der Dienstleistungsbeziehung
immer wieder neu ausgehandelt werden mĂĽssen, um die Prozesse erfolgreich zu
gestalten (Böhle und Glaser 2006; Böhle et al. 2015). Chase und Garvin (1989) hatten
bereits früh darauf hingewiesen, dass personenbezogene Dienstleistungen grundsätzlich
immateriell sind, dem Uno-actu-Prinzip folgen (Produktion und Konsum der Dienst-
leistung also zusammenfallen) und eine Standardisierbarkeit der Dienstleistung kaum
möglich ist. Vor diesem Hintergrund wird personenbezogener Dienstleistung im Kern
auch der Charakter einer Interaktionsarbeit zugeschrieben, die ganz zentral aus Ele-
menten der Kooperationsarbeit, der GefĂĽhlsarbeit, der Emotionsarbeit sowie des sub-
jektivierenden Arbeitshandelns besteht – also dem Vermögen, mit Unabwägbarkeiten
und Grenzen der Planbarkeit des Handelns umzugehen und diese im praktischen Han-
deln durch Kommunikation sowie situative und sinnlich fundierte Entscheidungsfindung
zu bewältigen (Böhle et al. 2015). Vor besondere Herausforderungen sind dabei jene
Dienstleistungsberufe gestellt, die längerfristige, kontinuierliche und unmittelbar auf
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