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146 C. Kehl
das Konzept der verantwortungsvollen Forschung und Innovation (Responsible Research
and Innovation, RRI) als Steuerungsinstrument zentral verankert (Schomberg 2013).
Das Ziel ist, Forschung, Entwicklung und Innovation stärker auf die Lösung der gro-
ßen gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit („grand challenges“) auszu-
richten, zu denen auch die alternde Gesellschaft gehört, was u. a. durch eine breite und
frĂĽhzeitige Stakeholder-Beteiligung erreicht werden soll. In Deutschland verfolgt das
Bundesministerium fĂĽr Bildung und Forschung (BMBF) mit dem Konzept der integ-
rierten Forschung, das dem Forschungsprogramm zur Mensch-Technik-Interaktion und
damit auch allen pflegerelevanten Förderaktivitäten zugrunde liegt, ähnliche Absichten:
nämlich „[Pflege-]Technik für den Menschen zu gestalten“ sowie „die Nutzerinnen und
Nutzer in die Konzeption und Entwicklung der technischen Lösungen zu integrieren“
(BMBF 2015). Was die konkrete Umsetzung angeht, sind beide Ansätze noch ziemlich
unscharf und bedĂĽrfen der weiteren Konkretisierung. Gemeinsam ist ihnen die Leit-
idee, dass gesellschaftliche Bedarfe sowie die BedĂĽrfnisse der Betroffenen frĂĽhzeitig im
Innovationsprozess zu reflektieren sind – und zwar als zentrales regulatives Element der
Technik- und Produktentwicklung –, um letztlich im Vergleich zur primär technologie-
getriebenen Herangehensweise nicht nur sozial akzeptablere, sondern auch wirtschaftlich
erfolgreichere Produkte zu generieren.
8.2 Von der Notwendigkeit ethischer Reflexion – und ihren
Schwierigkeiten und Grenzen
Mit den soeben beschriebenen Governanceansätzen wird angestrebt, die Möglichkeiten
der Technik zu nutzen, „ohne die damit einhergehenden Herausforderungen zu über-
sehen oder unbeantwortet zu lassen“ (BMBF 2015, S. 4). Ziel ist, dafür zu sorgen, dass
Forschung und Innovation sich möglichst am „gemeinsamen Guten“ („public good“,
vgl. Sutcliffe 2013, S. 3) ausrichten, also in gesellschaftlich wĂĽnschenswerte Bahnen
gelenkt werden. Die bloĂźe Fokussierung auf ĂĽbergreifende Bedarfe ist hierfĂĽr allerdings
nicht ausreichend – nicht nur, weil diese aufgrund ihrer Abstraktheit offensichtlich nicht
als sinnvoller Ausgangspunkt fĂĽr konkrete Innovationsprozesse taugen (Decker und
Weinberger 2015), sondern vor allem, weil es sich bei gesellschaftlichen Bedarfen (wie
auch korrespondierenden individuellen Bedürfnissen) um empirische Phänomene handelt,
aus denen sich keine normativen Zielvorstellungen ableiten lassen. So gibt es eine lange
ökonomische Tradition, die heute noch in technisch-wirtschaftlichen Kontexten stark ver-
breitet ist (Elsbernd et al. 2015, S. 69), Bedarfe als Ergebnis objektivierbarer, messbarer
Präferenzen zu definieren, die sich in der kaufkräftigen Nachfrage nach bestimmten Wirt-
schaftsgütern manifestieren (Piekenbrock 2018) – Bedarfsorientierung lässt sich dem-
zufolge auch als Marktorientierung verstehen. Die Innovationsdynamik ökonomischen
Triebkräften zu überlassen, ist jedoch gerade nicht, was mit verantwortungsvoller For-
schung und Entwicklung (im Sinne oben genannter Ansätze) angestrebt wird. Vielmehr
geht es darum, Innovation vorsorglich so zu steuern, dass die angestrebten Ergebnisse
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