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164 H. Remmers
sein, die da lauten: Wie wollen wir im Alter leben? Wie stellen wir uns gutes Alter vor?
Was wird in der Öffentlichkeit unter menschenwürdigem Altern verstanden?1 Welche
subjektiven und objektiven Anforderungen bestehen hinsichtlich einer guten pflegeri-
schen Versorgung älterer Menschen?
Zur Beantwortung dieser Fragen erscheinen uns v. a. Ansätze einer Ethics of Care,
einer Ethik der Sorge oder der Fürsorge, angemessen und zielführend zu sein. Denn sie
beruht auf bestimmten anthropologischen Annahmen, die überdies mit charakteristischen
Eigenschaften pflegerischen Handelns interferieren. Dabei wird sich auch zeigen, dass
Optionen bzw. Wünsche bezüglich bestimmter technischer Hilfen mit – gewiss variieren-
den – persönlichen Selbstverständnissen ihrer Adressaten korrelieren.
9.3 Zur ethischen Bewertung autonomer Assistenzsysteme
9.3.1 Normativität
Die Beantwortung vor allem der Frage nach der Erwünschtheit und Angemessenheit tech-
nischer Hilfsmittel2 erfolgt mehr und mehr im Zusammenhang mit ethisch begründeten,
verallgemeinerungsfähigen Bewertungskriterien. Herkömmliche Bewertungskriterien
autonomer Assistenzsysteme sind beispielsweise die der Selbstbestimmung, der perso-
nalen Integrität (Schutz bzw. freie Entfaltung der Persönlichkeit), der Sicherheit, aber
auch Unabhängigkeit, die normative Geltung beanspruchen. Zu bewerten sind ferner der
Erhalt oder die Steigerung von Wohlbefinden. Beim Wohlbefinden handelt es sich, ähn-
lich wie bei Lebensqualität, um ein zu Zwecken methodisch standardisierter Messver-
fahren entworfenes wissenschaftliches Konstrukt persönlicher Selbstzuschreibungen auf
physischer sowie auf psychoemotionaler Ebene. Die analytischen Ergebnisse von Selbst-
zuschreibungen sind wiederum abhängig von interpersonalen sowie sozialen Faktoren der
gesamten Lebenslage und der Lebensweise einer Person und als solche zu interpretieren.
Angewandte Ethiken zeichnen sich u. a. durch einen konkreten Fallbezug aus. Dabei
handelt es sich um die Anwendung der als gültig anerkannten Normen auf einen durch
bestimmte empirische (auch kommunikativ erschließbare) Daten beschreibbaren Fall
und die Überprüfung, welche der als legitim geltenden Handlungsnormen zur Lösung
eines konkreten Entscheidungsproblems unter Berücksichtigung individuell stark variie-
render persönlicher Wertesysteme am angemessensten sind. Angewandte Ethiken setzen
also empirisch präzise Kenntnisse eines Sachverhalts voraus. Deren evaluativer Bedeut-
samkeit kann wiederum am besten durch den bereits benannten mehrperspektivischen
Ansatz entsprochen werden.
1Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf Arbeiten in Kruse et al. (2012).
2Dieser herkömmliche Begriff wird der in autonomen Systemen sich von Grund auf wandelnden
Zweck-Mittel-Rationalität nicht mehr gerecht. Vgl. Rammert (2003).
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