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166 H. Remmers
eines sozialwissenschaftlich-interdisziplinär fundierten ethischen Bewertungssystems
altersbezogener moderner Technologien.
In unseren modernen Gesellschaften sind Wege einer auf Kooperation beruhenden
bzw. zielenden Arbeitsteilung zugleich Wege der Förderung jener Bereiche, von denen
ein bestandswichtiger Beitrag für das gesellschaftliche Leben erwartet wird. Eine der
zentralen Herausforderungen bei der Entwicklung altersbezogener Technologien besteht
darin nachzuweisen, inwieweit durch spezielle technische Innovationen ein Beitrag zur
Kompensation unterschiedlicher, sozial oder biologisch bedingter Einschränkungen oder
Benachteiligungen geleistet werden kann. Diese lediglich auf Kompensationen alters-
bedingter Defizite eingeschränkte technologische Entwicklungsperspektive muss jedoch
erweitert werden, weil andernfalls ein selbst im höheren Alter noch innervierbares Akti-
vierungs- bzw. Kreativitätspotenzial vernachlässigt würde (Remmers und Hülsken-
Giesler 2012). Die daraus ableitbare normative Prämisse würde also lauten, technische
Entwicklungen so auszurichten und Produkte in der Weise zu gestalten, dass auf diesem
Wege in concreto Nutzer dazu befähigt werden, an gesellschaftlichen Lebensprozessen
teilhaben und, unter der Voraussetzung, dass diese Bedingungen erfüllt sind, ein sinn-
haftes, gutes Leben unter ihresgleichen führen zu können.
Bei dieser Argumentation bedienen wir uns eines von Nussbaum (2011) eingeführten
theoretischen Ansatzes, welcher unter dem Titel eines Capability-Approaches firmiert
(dazu auch Beimborn et al. 2016, S. 320 f.). Diese Engführung zwischen einer Ethics of
Care und dem Capability-Ansatz (vgl. Remmers 2010) ist für die Bewertung assistieren-
der Technologien deswegen von besonderer Bedeutung, weil damit eine neue, erweiterte
Sicht auf ihre Funktionalität eingenommen wird: nicht mehr die kompensatorische Funk-
tion steht im Vordergrund, mithin das allein auf Hilfe angewiesene Individuum, sondern
das Individuum in seiner Potenzialität, in seiner Tendenz der Selbstaktualisierung und in
seiner Bildsamkeit. Befähigung als ethisches Bewertungskriterium ist deswegen bedeut-
sam, weil damit einem von seiner besitzindividualistischen Genese abgekoppelten Auto-
nomieprinzip als Telos, das heißt als ein Ziel der Befähigung, Rechnung getragen wird:
Die Befähigung, seinem Leben praktisch einlösbare Ziele setzen zu können (Beimborn
et al. 2016, S. 321).
Auf Grundlage der von uns benannten anthropologischen Annahmen (fundamentale,
jedoch geschichtlich variierende physische Abhängigkeiten und soziale Angewiesen-
heiten von Menschen auch als Index ihrer Versehrbarkeit) sowie jener normativen Prä-
missen einer Ethics of Care (Schutz indisponibler Rechte, Würdigung menschlicher
Kooperations- und Gestaltungsfähigkeit) wird ein differenzierter Zugang zu ganz
bestimmten Struktureigenschaften pflegerischen Handelns möglich. Da Care stets in
einen gesellschaftsgeschichtlich variablen Lebenszusammenhang eingebettet ist, ergeben
sich normativ relevante, für Lebenszusammenhänge in ihrer strukturellen Wechsel-
seitigkeit höchst charakteristische, aber vielseitige Verantwortungs- und Anerkennungs-
verhältnisse. Als würdevoll gilt menschliches Leben unter Bedingungen gegenseitiger
Anerkennung, die auch durch Asymmetrien in der Beziehungsform (zum Beispiel bei
unterschiedlich verteilten Kompetenzen) nicht durchkreuzt werden. Durch diese Grund-
tatsachen ist auch Pflege charakterisiert, die im Kern eine Beziehungsarbeit darstellt.
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