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170 H. Remmers
„Roboter-Companion“, der Patienten beim Gangtraining in der Klinik und bei häuslichen
Übungen automatisch unterstützt. Er dient ebenso als Erinnerungshilfe oder Navigations-
hilfe. Zu den wahrscheinlich bekanntesten Therapierobotern gehört der speziell für
Demenzkranke entwickelte Emotionsroboter PARO. Er ist einer Robbe nachgebildet und
reagiert auf taktile und verbale Ansprache mit eigenen Bewegungen (Augenlider, Extremi-
täten, Heben und Senken des Kopfes) und mit Lautbildungen. Mit PARO sollen seelisches
Wohlbefinden erzeugt, Stress reduziert und Einsamkeitsgefühle gelindert werden.
Im Bereich der Interaktionsroboter gibt es viele Entwicklungsprojekte, in denen an
Prototypen zu sozialen Interaktionsfähigkeiten geforscht wird. Zu nennen ist hier bspw.
die ALIAS-Roboterplattform, welche drei Kernfunktionen beinhaltet: Die erste Funk-
tion bezieht sich auf die Kommunikation. Ziel ist es, die Unterhaltung mit Partnern zu
unterstützen und Kontakte aufrechtzuerhalten. Dies erfolgt durch Nutzung von modernen
Kommunikationstechnologien und von Ressourcen des Web 2.0, die einen Zugriff auf
soziale Netzwerke ermöglichen sollen. Die zweite Funktion bezieht sich auf die Aktivi-
tät: Der Roboter bietet Möglichkeiten physischer und kognitiver Aktivitäten. Zu diesem
Zweck steht eine Vielfalt an Spielen zur Verfügung, die auf dem Display genutzt werden
können. Falls eine Person diese Funktionen in nicht ausreichendem Maße selbstständig
nutzen kann, wird die Roboterplattform proaktiv deren Nutzung anregen. Die dritte
Funktion ist die der Assistenz. Diese Funktion kann an verschiedene Nutzergruppen mit
unterschiedlichen Unterstützungsbedarfen adaptiert werden. Beispielsweise erinnert die
Roboterplattform Nutzerinnen und Nutzer an fällige Medikamenteneinnahmen oder an
geplante Termine. Über einen Fernzugriff können Angehörige diese Funktionen steuern
bzw. selbst nutzen.
9.3.6 Ethische Beurteilung der Folgen des Einsatzes autonomer
Assistenzsysteme
Von andernorts erörterten Akzeptanzfragen (Remmers und Hülsken-Giesler 2011) sind
normativ-ethisch übergreifende Beurteilungen technischer Entwicklungen und Artefakte
zu unterscheiden (Grunwald 2005). In einer zumeist konsequenzialistischen, das heißt
an den Folgen von Handlungen, Interventionen oder auch technischen Installationen aus-
gerichteten Beurteilungsperspektive kommt es häufig dazu, dass verschiedene, aus unter-
schiedlichen Sichtweisen als jeweils angemessen geltende Bewertungskriterien wie bspw.
Selbstbestimmung und Wohlbefinden kollidieren. Zu solchen Bewertungsdiskrepanzen
kann es auch bei der Beurteilung des konkreten Einsatzes autonomer Assistenzsysteme
kommen. In einem bestimmten Falle kann zum Beispiel durch den Einsatz assistierender
Technologien häusliche Unabhängigkeit erzielt werden. Dies mag ein Wert an sich sein,
der aber mit persönlichem Wohlbefinden nur beschränkt kongruent ist. Es könnte näm-
lich sein, dass technisch unterstützte häusliche Unabhängigkeit zu einem Sicherheits-
gefühl (vor allem auch bei betreuenden Angehörigen) führt, während damit gleichzeitig
eine Verminderung sozialer Kontakte und vermehrte Einsamkeit verbunden ist (so auch
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