Page - 217 - in Pflegeroboter
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Umsorgen, überwachen, unterhalten …
12.4 Privatsphäre, Datenschutz und Verantwortung
Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW weist in der
Richtlinie „Behandlung und Betreuung von älteren pflegebedürftigen Menschen“ explizit
auf die Verschwiegenheitspflicht von Ärzten, Pflegepersonal und Therapeuten hin (2013,
S. 7). Als besonders schützenswerte Daten sind Pflegedokumentationen und Kranken-
geschichten so zu handhaben und aufzubewahren, dass nur berechtigte Personen Ein-
blick nehmen können.
Nicht nur Pflegekräfte, auch Roboter bewegen sich eng am Menschen. Mithilfe der
Robotik personelle Aktivität zu dokumentieren, wäre ohne weiteres möglich. Ent-
sprechend programmiert, verfolgt ein Gerät, wie sich der Zustand einer Person verbessert
oder verschlechtert und was in der Umgebung überwachter Patienten geschieht. Der
Roboter zeichnet beispielsweise auf, wer kommt und geht, was geredet und was gekocht
wird (Bendel 2014, S. 24). Wenn mit Kamera, Sensoren und Mikrofon ausgestattete
Roboter im Wohnpflegezentrum zirkulieren und Aufzeichnungen machen, stellt sich
die Frage, wie umfassender Datenschutz und Privatsphäre zu gewährleisten sind. Wie
kann verhindert werden, dass persönliche Daten an unbefugte Dritte, wie etwa Roboter-
hersteller oder Krankenkassen, weitergeleitet werden? Kann trotz permanenter Über-
wachung überhaupt Privatsphäre entstehen? Eng damit verknüpft stellt sich die Frage, ob
und wenn ja, inwiefern ständige Überwachung zugunsten besserer Versorgung überhaupt
zu rechtfertigen ist.
Neben den genannten Problemen bezüglich Datenschutz und Privatsphäre ergeben
sich Fragen hinsichtlich der Verantwortung von Robotern und für Roboter. Wer über-
nimmt die Verantwortung, wenn ein System Trinkprotokolle verfälscht oder mit einer
pflegebedürftigen Person kollidiert? Wer haftet, wenn bei einem Sturz eines 140 kg
schweren Assistenzroboters eine Pflegekraft eingeklemmt wird oder dem Gerät im fal-
schen Moment die elektrische Energie ausgeht?
Die Implementierung von Pflegerobotern wirft viele bislang ungeklärte Fragen unter-
schiedlicher Kategorien auf. Darunter fallen nicht nur die oben umrissenen Problem-
felder der Bereiche Privatsphäre, Datenschutz und Verantwortung, die unter anderem
auch juristischer Klärung bedürfen. Der Einsatz künstlicher Systeme in einer mensch-
zentrierten Disziplin wie der Pflege zieht neben pflegerischen und technischen auch
typisch ethische Fragen mit sich. Im folgenden Abschnitt wird der gewichtige ethische
Einwand eines drohenden Kontaktverlusts diskutiert.
12.5 Kontaktverlust und Isolation
Am deutschen Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung
beschäftigen sich Wissenschaftler seit Jahren mit der Konstruktion des Serviceroboters
Care-O-bot, der nebst Bring- und Holdiensten auch Überwachungsfunktionen übernimmt.
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