Web-Books
in the Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Medien
Publikationsberatung an Universitäten - Ein Praxisleitfaden zum Aufbau publikationsunterstützender Services
Page - 140 -
  • User
  • Version
    • full version
    • text only version
  • Language
    • Deutsch - German
    • English

Page - 140 - in Publikationsberatung an Universitäten - Ein Praxisleitfaden zum Aufbau publikationsunterstützender Services

Image of the Page - 140 -

Image of the Page - 140 - in Publikationsberatung an Universitäten - Ein Praxisleitfaden zum Aufbau publikationsunterstützender Services

Text of the Page - 140 -

Walter Scholger140 Ausnahme des rein privaten Gebrauchs) jedoch bereits die Aufnahme eines Lichtbildes oder Lichtbildwerkes, das identifizierbare Personen enthält, als Verarbeitung personenbezogener Daten mit wenigen Ausnahmen rechts- widrig.48 Der Bereich der Bildrechte ist im deutschen Urheberrechtsgesetz sehr ähnlich geregelt wie im österreichischen. Auch hier wird zwischen Lichtbild- werken (dUrhG §  2) und Lichtbildern (dUrhG §  72) unterschieden, das Prinzip der Panoramafreiheit findet sich in §  59 »Werke an öffentlichen Plätzen«49 wieder. Digitalisate gelten in Deutschland, sofern es sich dabei um rein ma- schinell hergestellte Reproduktionen (z.  B. Scans) handelt, als bloße Verviel- fältigungen und genießen weder Urheberrechts- noch Leistungsschutz.50 Die Rechtslage betreffend Bildnissen, also Lichtbildwerken und Lichtbil- dern von natürlichen Personen, ist in §  60 des deutschen Urheberrechts bzw. §  22 und §  23 des Kunsturheberrechtsgesetzes geregelt51 und sieht bis auf we- nige Ausnahmen die explizite Einwilligung der abgebildeten Person zu einer Verbreitung oder Ausstellung des Bildnisses vor. Die dargestellte urheberrechtliche Situation wird voraussichtlich durch die Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie 2019/790 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt in nationales Recht, die bis 7.  Juni 2021 erfolgt sein muss, einigen Änderungen unterworfen sein. 2 Lizenzierung Wie oben beschrieben, gibt es eine Reihe von Ausnahmen vom Urheberrecht im Rahmen der im Urheberrechtsgesetz definierten Freien Werknutzungen, insbesondere für Forschung und Bildung. Die Kenntnis dieser Ausnahmen darf jedoch nicht vorausgesetzt werden, zumal Urheberrecht in den meisten akademischen Studien und Lehrgängen nicht Bestandteil der Curricula ist. 48 DS-GVO, Art. 6 (1). 49 dUrhG §  59. 50 Vgl. Eric Steinhauer, »Informationskompetenz und Recht«, in Handbuch Informationskom- petenz, hg.  v. Wilfried Sühl-Strohmenger und Martina Straub (Berlin:  De Gruyter Saur, 2012), 76. 51 BMJV, Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie, https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/BJNR000070907.html, zuletzt geprüft am 16.01.2020.
back to the  book Publikationsberatung an Universitäten - Ein Praxisleitfaden zum Aufbau publikationsunterstützender Services"
Publikationsberatung an Universitäten Ein Praxisleitfaden zum Aufbau publikationsunterstützender Services
Title
Publikationsberatung an Universitäten
Subtitle
Ein Praxisleitfaden zum Aufbau publikationsunterstützender Services
Authors
Karin Lackner
Lisa Schilhan
Christian Kaier
Publisher
transcript Verlag
Date
2020
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-8394-5072-7
Size
14.8 x 22.5 cm
Pages
398
Keywords
Wissenschaftliches Publizieren, Publikationsberatung, Bibliothek, Informationswissenschaft, Bibliothekswissenschaft, Universität, Verwaltung, Wissenschaft, Bildung
Category
Medien
Web-Books
Library
Privacy
Imprint
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Publikationsberatung an Universitäten