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von außerrechtlichen Faktoren bestimmt“.135 Diese Einschätzung trifft in
noch weit größerem Ausmaß auf das Aufenthalts-, Ausländer- und Frem-
denrecht zu.136 In der Folge wird anhand von Gesetzen, Judikaten, Studi-
en, Zeitungsartikeln, Statistiken oder Durchführungsverordnungen ein
Bild von der Rechtswirklichkeit gezeichnet.137 Außerrechtliche Praktiken,
die unter Umständen von der Gesetzgebung (nicht) beabsichtigt wurden,
können so bestmöglich identifiziert werden. Hierbei muss aber betont
werden, dass nie ein vollständiges Bild des „law in action“ gezeichnet wer-
den kann. Ich werde versuchen das erworbene Wissen zur deutschen, ös-
terreichischen und spanischen Rechtslage und -wirklichkeit – durch meh-
rere Forschungsaufenthalte in allen drei Mitgliedstaaten138 – rückkoppeln.
Abschließend ist auf eine weitere Kritik an der funktionalen Methode
einzugehen, wonach eine unvoreingenommene Beschreibung und Bewer-
tung der drei Rechtsordnungen nie ganz möglich ist, da immer die Gefahr
besteht, dass die „heimische“, in concreto die österreichische, Rechtsord-
nung zu sehr durchschlägt.139 Um dieser Gefahr angemessen Rechnung zu
tragen, werden Oberbegriffe verwendet und das erworbene Wissen wird,
wie bereits erwähnt, während der Forschungsaufenthalte rückgekoppelt.
Die in der vorliegenden Arbeit verwendeten Oberbegriffe („irregulär auf-
hältig“, „Migrant*innen“, „Regularisierung“ und „Aufenthaltsrecht“) wur-
den speziell so gewählt, dass sie einerseits den Kontext miteinbeziehen
(können) und andererseits präzise Rechtsbegriffe darstellen.140 Dadurch
kann ich als Rechtsvergleicher eine Position von außen einnehmen und
die ausgewählten Rechtsordnungen mit ausreichend Distanz beleuch-
ten.141 Bedacht genommen wurde darauf, dass, insofern Systembegriffe der
135 Schwarze, Europäisches Verwaltungsrecht2 (2005) 83. In dieselbe Richtung ge-
hend Kischel, Rechtsvergleichung §3 Rn201; Kaiser, Vergleichung im öffentli-
chen Recht, ZaöRV 1964, 391 (396) und Krüger in FS Martin Kriele 1398ff.
136 Vgl Einwallner, Asyl- und Fremdenrecht 2010 – Bloß noch Spielball der Politik,
juridikum 2010, 68.
137 Siehe die Beispiele bei Schmid-Drüner, Der Begriff der öffentlichen Sicherheit
und Ordnung im Einwanderungsrecht ausgewählter EU-Mitgliedstaaten (2007)
47.
138 Siehe die Ausführungen im Vorwort der vorliegenden Arbeit.
139 Vgl im Hinblick auf die Besonderheiten bei der Analyse des „heimischen“
Rechts Ebert, Rechtsvergleichung 144 und die einleitenden Überlegungen in
Teil 2.
140 Vgl Dumon, International Migration 1983, 218, 227 und siehe Kapitel 1.A. und
Kapitel 2.A.
141 Trantas, Rechtsvergleichung 41; vgl auch Sommermann, DÖV 1999, 1023; Von
Busse, Rechtsvergleichung 347; Evan/Grisoli/Treves, Rechtssoziologie und Rechts-
D. Methodisches Vorgehen
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Title
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Subtitle
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Author
- Kevin Fredy Hinterberger
- Publisher
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 514
- Category
- Recht und Politik