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Entscheidungsprozesses analysiert werden, beschränke ich mich auf die
Gesetzgebung, insbesondere auf den Erlass von Rechtsakten und die darin
festgelegten Rechte, und lasse etwa die Vollziehung außen vor.
In der Folge werden die drei Kategorien (Staatsangehörigkeit, anerkann-
te Schutzbedürftigkeit und familiäre Beziehungen), die Migrant*innen auf-
enthaltsrechtlich privilegieren, im Detail analysiert. Die drei zu analysie-
renden Rechtsquellenebenen,219 korrelieren mit jenen drei, in denen Be-
stimmungen des (europäischen) Migrationsrechts zu finden sind und die
den größeren Rahmen der vorliegenden Arbeit bilden.220 Abschließend
zeige ich, dass die „statist assumption“ nicht mehr zeitgemäß ist, da die
Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Aufenthaltsrechte von Migrant*innen
nicht mehr alleine entscheiden.
Das näher zu analysierende Aufenthaltsrecht
Um die einzelnen Kategorien darstellen zu können und gleichsam die auf-
enthaltsrechtliche Stellung221 von (irregulär aufhältigen) Migrant*innen zu
eruieren, ist es zunächst erforderlich, sich mit dem zentralen Element des
Aufenthaltsrechts auseinanderzusetzen. Ein Aufenthaltsrecht verleiht
grundsätzlich das Recht, sich auf dem Territorium eines Mitgliedstaates
aufzuhalten.222 In der vorliegenden Arbeit ist daher ein Aufenthaltsrecht
gegeben, wenn mit diesem ein rechtmäßiger Aufenthalt einhergeht, der
von der nationalen Rechtsordnung als solcher anerkannt wird. Mit einem
Aufenthaltsrecht kann – muss aber nicht – ein Recht zur Einreise bzw Auf-
nahme einer Erwerbstätigkeit verbunden sein.
Für das vorliegende Kapitel stellt sich zunächst die Frage, welche Art
von Aufenthaltsrecht für die Mehrebenenanalyse in den Fokus genommen
wird: Näher analysiert werden die Fälle, in denen mit der tatsächlichen
Einreise ein Aufenthaltsrecht eingeräumt wird und die Entscheidung da-
rüber einer national- bzw mitgliedstaatlichen Entscheidung entzogen ist.
Aus konzeptioneller Sicht interessant sind vor allem jene Aufenthaltsrech-
I.
219 Vgl Menezes Queiroz, Illegally Staying 2.
220 Siehe Einleitung D.II.
221 Costello, Human Rights 2, spricht etwa vom „migration status“, der durch Ein-
wanderungs- und Asylgesetze geschaffen wird. Der Begriff scheint weiter zu
sein, da er mehr als das Aufenthaltsrecht miteinbezieht. Siehe auch Schieber,
Komplementärer Schutz.
222 Siehe grundsätzlich zum Begriff „Territorium“ Bast, Völker- und unionsrechtli-
che Anstöße zur Entterritorialisierung des Rechts, VVDStRL 2016/76, 278.
Kapitel 1 – Die Mehrebenenanalyse der Aufenthaltsrechte von Migrant*innen
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Title
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Subtitle
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Author
- Kevin Fredy Hinterberger
- Publisher
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 514
- Category
- Recht und Politik