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vorliegen, wie etwa die Stellung eines Sozialhilfeantrages.292 Die Inan-
spruchnahme von Sozialleistungen der Unionsbürger*innen oder ihrer Fa-
milienangehörigen im Aufnahmemitgliedstaat darf weiters nicht automa-
tisch zu einer Ausweisung führen.293 Der EuGH hat darüber hinaus in Da-
no festgestellt, dass es bei längerfristigen Aufenthalten immer einer kon-
kreten, einzelfallabhängigen Verhältnismäßigkeitsprüfung des Vorliegens
ausreichender Existenzmittel bedarf.294
Daraus resultiert, dass nichterwerbstätige Unionsbürger*innen, die län-
gerfristig aufhältig sind und nicht über die ökonomischen Voraussetzun-
gen verfügen, solange in den Genuss eines Aufenthaltsrechts kommen, als
sie nicht unangemessen Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats
in Anspruch nehmen bzw bis eine konstitutive Entscheidung über das
Vorliegen der Voraussetzungen getroffen wurde.295 Jedenfalls führen so-
wohl die unbestimmte Formulierung der FreizügigkeitsRL als auch die
EuGH-Rspr in der Praxis zu Rechtsunsicherheit. Daher kann zutreffend
davon gesprochen werden, dass sich nicht erwerbstätige Unionsbürger*in-
nen, die nur über knappe Ressourcen verfügen, in einer Art „Grauzone“
zwischen regulärem und irregulärem Aufenthalt befinden.296 Hierbei han-
delt es sich demnach um einen Ausnahmefall, wonach auch Migrant*in-
nen mit quasi-automatischen Aufenthaltsrechten irregulär aufhältig wer-
den können.297
EWR-Bürger*innen
Durch Assoziierungsabkommen,298 die zwischen der EU und Drittstaaten
abgeschlossen werden, werden „besondere und privilegierte Beziehun-
II.
292 Vgl hierzu EuGH Dano, Rn74ff sowie Wollenschläger, Grundfreiheit 185.
293 Art 14 Abs 3 und ErwGr 16 FreizügigkeitsRL.
294 EuGH Dano, Rn76, 80; vertiefend Wollenschläger, Consolidating Union Citizen-
ship: Residence and Solidarity Rights for Jobseekers and the Economically Inac-
tive in the Post-Dano Era in Thym (Hrsg), Questioning EU Citizenship (2017)
171.
295 Art 7 Abs 1 litb FreizügigkeitsRL; Wollenschläger in Thym und siehe die Litera-
tur in Fn 290.
296 Thym, The elusive limits of solidarity, CMLRev2015, 17 (41). Siehe jüngst auch
ausführlich hierzu Menezes Queiroz, Illegally Staying 48-79.
297 Siehe Kapitel 1.A.
298 Gem Art 217 AEUV bzw den Vorläuferbestimmungen.
B. Staatsangehörigkeit – Erste Kategorie
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Title
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Subtitle
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Author
- Kevin Fredy Hinterberger
- Publisher
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 514
- Category
- Recht und Politik