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dung an einen bestimmten Erteilungsgrund gebunden ist.507 Diese Ansicht
wird durch die Rspr des VwGH bestätigt, die den Begriff Aufenthaltszweck
häufig gebraucht.508
Das Gesagte gilt auch für Spanien.509 Der Rechtsordnung ist die Begriff-
lichkeit des Aufenthaltszwecks zwar fremd und es sind wie im österreichi-
schen Recht keine Aufenthaltszwecke normiert,510 dennoch ist die rechts-
wissenschaftliche Übertragbarkeit gegeben. Serrano Villamanta systemati-
siert etwa die „Aufenthaltsberechtigungen aus außergewöhnlichen Grün-
den“ anhand der Gründe, die für die Erteilung maßgeblich sind.511 Aufent-
haltszweck kann im Spanischen mit „motivo de la residencia“ gleichgesetzt
werden.
Um den Inhalt der Regularisierungszwecke zu ermitteln, ist sowohl die
Perspektive des Staates als auch die der Migrant*innen einzunehmen.
Ganz grundsätzlich legen Motomura und Bast aufenthaltsrechts-begründen-
den Entscheidungen eine kontraktualistische Struktur zugrunde.512 Kon-
traktualistisch wird hierbei nicht wörtlich im Sinne von Vertragsabschluss
verstanden, sondern vielmehr wird dadurch die Konvergenz des privaten
und öffentlichen Interesses an der Erteilung des Aufenthaltsrechts be-
schrieben.513 Grundsätzlich müssen sich Migrant*innen nach den einseitig
vorgegebenen Erteilungsvoraussetzungen richten und sich in das (staatli-
che) Korsett zwängen.514 Bast spricht hier auch von „vorformulierten ‚Mus-
terkontrakten‘ (Typen von Aufenthaltstiteln und Regeln für ihre Ertei-
507 Vgl Peyrl/Neugschwendtner/Schmaus, Fremdenrecht7 (2018) 37ff und Muzak,
Fremden- und Asylrecht in Kolonovits/Muzak/Piska/Perthold/Strejcek (Hrsg), Be-
sonderes Verwaltungsrecht2 (2017) 187 (201f).
508 Siehe nur VwGH 12.11.2015, Ra 2015/21/0101 oder 7.12.2016, Ra 2016/22/0013.
509 Vgl Triguero Martínez, El arraigo y los modelos actuales jurídico-políticos de in-
migración y extranjería, Migraciones 2014, 433 (438).
510 Siehe nur Art 29ff LODYLE und Art 28ff REDYLE.
511 Serrano Villamanta, La residencia por circunstancias excepcionales. El arraigo in
Balado Ruiz-Gallegos (Hrsg), Inmigración, Estado y Derecho: Perspectivas desde
el siglo XXI (2008) 553 (557); siehe auch Triguero Martínez, Migraciones 2014,
438f.
512 Vgl Bast, Aufenthaltsrecht 30f mit Hinweis auf Motomura, Americans 9-12,
15-62. Motomura legt seinem Verständnis von Einwanderung noch zwei weitere
Paradigmen zu Grunde: „immigration as transition“ sowie „immigration as affi-
liation“.
513 Vgl Bast, Aufenthaltsrecht 219 und Groß, AöR 2014, 425. Bast, Aufenthaltsrecht
31 Fn103 weist zu Recht darauf hin, dass dieses Verständnis bei Fluchtmigrati-
on nur eingeschränkt zur Anwendung kommt, weil dieses ja gerade „durch die
Unfreiwilligkeit des Eingehens des Migrationskontrakts geprägt ist“.
514 Siehe Groß, AöR 2014, 425.
Kapitel 2 – Die konzeptionelle Erfassung von Regularisierungen
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Title
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Subtitle
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Author
- Kevin Fredy Hinterberger
- Publisher
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 514
- Category
- Recht und Politik