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eine weitergehende Analyse zu umfangreich wäre. Diese zentrale men-
schenrechtliche Verpflichtung verbietet die Rückführung von Migrant*in-
nen in ihren Herkunftsstaat in absoluter Weise, wenn ihnen dort gravie-
rende Menschenrechtsverletzungen drohen (Folter und unmenschliche
oder erniedrigende Behandlung oder Strafe).538 Die Regularisierungen in-
nerhalb dieses Regularisierungszwecks leiten sich grob gesprochen vom
Non-Refoulement-Gebot im Sinne der EMRK und GRC und den relevan-
ten Bestimmungen der RückführungsRL ab. Bevor nun in weiterer Folge
die rechtlichen und faktischen Gründe näher dargestellt werden, wird die
Duldung im Aufenthaltsrecht verortet, weil diese in einem engen Verhält-
nis zu den besagten Erteilungsgründen steht und daher kontextuell für
den Rechtsvergleich bedeutsam ist.539
Verortung der Duldung im Aufenthaltsrecht
Das Rechtsinstitut der Duldung beschreibt in der Folge die rechtlichen Re-
gelungen in Deutschland und Österreich. Die außergesetzliche Duldung
bezieht sich auf Spanien, wo eine Person faktisch geduldet ist, die Situati-
on aber rechtlich nicht geregelt ist.540
Das Rechtsinstitut der Duldung begründet in Österreich und Deutsch-
land zwar keinen rechtmäßigen Aufenthalt, stellt aber durch die Einräu-
mung bestimmter Statusrechte mehr als einen bloßen irregulären Aufent-
halt dar.541 Die Duldung ist daher als janusköpfig zu beschreiben. Sie ver-
eint einerseits Aspekte eines Aufenthaltsrechts wie
– einen teils vorübergehenden, teils dauerhaften faktischen Aufenthalt,
der rechtlich erfasst ist,
a.
538 Vgl Thurin, Der Schutz des Fremden vor rechtswidriger Abschiebung: Das Prin-
zip des Non-Refoulement nach Artikel 3 EMRK2 (2012) 102ff; Dembour, When
Humans Become Migrants (2015) 197-249 und De Weck, Non-Refoulement un-
der the European Convention on Human Rights and the UN Convention
against Torture (2016).
539 Siehe nur Hailbronner in De Bruycker 253.
540 Menezes Queiroz, Illegally Staying 112 bezeichnet diese als „de facto toleration“.
Siehe auch Fn 633.
541 Hailbronner in De Bruycker 252 bezeichnete die Duldung als Quasi-Aufenthalts-
recht („quasi-residence right“).
Kapitel 2 – Die konzeptionelle Erfassung von Regularisierungen
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Title
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Subtitle
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Author
- Kevin Fredy Hinterberger
- Publisher
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 514
- Category
- Recht und Politik