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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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Page - 133 - in Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich

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wohl mit der RückführungsRL als auch mit der EGMR-Rspr vereinbar.553 Ich argumentiere diesbezüglich aber, dass eine Regularisierungspflicht bei einer drohenden Art 3 EMRK-Verletzung im Rahmen der Rückführungs- RL besteht.554 Obwohl sich rechtliche Gründe für die Nichtrückführbar- keit auch auf andere Menschenrechts- oder Grundrechtsverletzungen be- ziehen können, wie bspw Art 8 EMRK, bezieht sich die dargestellte Unter- kategorie des Regularisierungszwecks „Nichtrückführbarkeit“ nur auf das Non-Refoulement-Gebot im Sinne der EMRK und GRC. Regularisierungen aufgrund faktischer Gründe beziehen sich auf die Rückführung bzw teilweise direkt auf den Abschiebungsvorgang. Ein Bei- spiel wäre die Unmöglichkeit der Abschiebung mangels Reisedoku- ment.555 Die Herkunftsstaaten verweigern deshalb die Rücknahme der Be- troffenen. Eine andere Sachverhaltskonstellation wäre, dass die Herkunft bzw die Identität des*r Betroffenen nicht zu klären ist und folglich eine Rückführung ausscheidet.556 Aus der EMRK ergibt sich keine Regularisie- rungspflicht. Strittig ist, ob sich aus der RückführungsRL eine solche er- gibt, wobei ich die Meinung vertrete, dass eine solche Pflicht bei dauerhaf- ter Nichtrückführbarkeit besteht.557 Genau wie bei den rechtlichen Grün- den, werden Migrant*innen in Deutschland und Österreich vor Erteilung eines Aufenthaltsrechts geduldet.558 Soziale Bindungen Der zweite Regularisierungszweck ist primär durch den in Art 8 EMRK festgelegten Tatbestand des Rechts auf Achtung des Privatlebens begründet. Er beschreibt jene Regularisierungen, deren Erteilung humanitäre Gründe im weiteren Sinne zugrunde gelegt werden. Das staatliche Genehmigungs- interesse zielt hierbei darauf ab, humanitären Verpflichtungen bzw Erwä- gungen durch die Erteilung eines Aufenthaltsrechts nachzukommen bzw zu befriedigen. Ausgenommen sind jene Gründe, die eine Nichtrückführbar- keit begründen, da diese vom Regularisierungszweck „Nichtrückführbar- 2. 553 Siehe zur RückführungsRL Kapitel 3.B.II. 554 Siehe Kapitel 3.B.II. 555 Siehe die ReisedokumentVO. 556 Vgl hierzu auch Menezes Queiroz, Illegally Staying 87. 557 Siehe Kapitel 3.B.II. 558 Siehe Kapitel 5.A.I.2.-3. B. Systematisierung von Regularisierungen für den integrierten Rechtsvergleich 133 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Title
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Subtitle
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Author
Kevin Fredy Hinterberger
Publisher
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Location
Baden-Baden
Date
2020
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Size
15.3 x 22.7 cm
Pages
514
Category
Recht und Politik
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