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aus, den ich in der Folge im Bereich der irregulären Einwanderung skizzen-
haft umreiße.
Der Terminus „Bekämpfung illegaler Einwanderung“ wurde erstmals
1991 in einem Bericht eines Ratsgipfels verwendet.588 Im Vertrag von
Maastricht, der 1993 in Kraft getreten ist, wurde sodann „die Bekämpfung
der illegalen Einwanderung, des illegalen Aufenthalts und der illegalen Ar-
beit“ als „gemeinsames Interesse“ der EU festgelegt, die eine Zusammenar-
beit zwischen den Mitgliedstaaten erfordert.589 Auffällig ist hierbei, dass ir-
reguläre „Einwanderung“ und irregulärer „Aufenthalt“ als eigenständige
Begriffe festgelegt sind. Im AEUV wurde diese begriffliche Trennung auf-
gegeben. Nunmehr ist unter Einwanderung sowohl die Einreise als auch
der Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu verstehen.
Durch den Wegfall der Binnengrenzkontrollen mit dem Inkrafttreten
des Schengener Durchführungsübereinkommen 1995 (SDÜ)590 wurde die
verstärkte Sicherung und Überwachung der Außengrenzen ein Kennzei-
chen der migrationspolitischen Agenda der EU.591 Maßgeblich für die ge-
meinsame Einwanderungspolitik war in der Folge das Inkrafttreten des
Vertrags von Amsterdam 1999, der zu einer Vergemeinschaftung der Poli-
tikbereiche geführt hat.592 Es wurde ein „Raum der Freiheit, der Sicherheit
588 Europäischer Rat, Report from the Ministers responsible for immigration to the
European Council meeting in Maastricht on immigration and asylum policy
v3.12.1991, SN 4038/91 (WGI 930); vgl Europäischer Rat, Schlussfolgerungen
v12.12.1992, SN/456/92, Nr18.
589 Art K1 Z 3 litc EGV.
590 Vgl hierzu Ter Steeg, Einwanderungskonzept 73ff; Winkelmann, 25 Jahre Schen-
gen: Der Schengen-Acquis als integraler Bestandteil des Europarechts – Bedeu-
tung und Auswirkung auf die Einreise- und Aufenthaltsrechte – Teil 1, ZAR
2010, 213 und Winkelmann, 25 Jahre Schengen: Der Schengen-Acquis als inte-
graler Bestandteil des Europarechts – Bedeutung und Auswirkung auf die Ein-
reise- und Aufenthaltsrechte, ZAR 2010, 270.
591 Zu den Wesenszügen von Schengen im Zusammenspiel mit den Außengrenzen
siehe Michl, Dysfunktionale Außengrenze und binnenstaatliche Reaktion – zur
unionsrechtlichen Zulässigkeit einseitiger Maßnahmen in Zeiten großer Migra-
tionsströme in Bungenberg/Giegerich/Stein (Hrsg), ZEuS-Sonderband: Asyl und
Migration in Europa – rechtliche Herausforderungen und Perspektiven (2016)
161 (162ff). Kritisch Bigo, Border Regimes Police Cooperation and Security in
an Enlarged European Union in Zielonka (Hrsg), Europe Unbound: Enlarging
and Reshaping the Boundaries of the European Union (2003) 213.
592 Siehe für die Entwicklung hierzu Bast in FS Kay Hailbronner 3 oder auch Des-
mond, HRLR 2016, 247f.
Kapitel 3 – Die unionsrechtlichen Handlungsspielräume
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Title
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Subtitle
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Author
- Kevin Fredy Hinterberger
- Publisher
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 514
- Category
- Recht und Politik