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Definition dessen, was man unter Wirksamkeit eines Rechtsakts bzw einer
Norm verstehen kann. Dies ist von besonderer Bedeutung für die These,
die ich in der vorliegenden Arbeit entwickle: Durch unionsrechtlich nor-
mierte Regularisierungen, die die derzeitige Rückführungspolitik der EU
ergänzen, wird die irreguläre Einwanderung auf Unionsebene wirksamer
„bekämpft“. Weiters sind diese Ausführungen für die Untersuchung der
zweiten (und dritten) Forschungsfrage von Bedeutung.736
Auf die Frage, ob die EU basierend auf dem unionsverfassungsrechtli-
chen Auftrag der „Bekämpfung“ einen Regularisierungs-Rechtsakt erlassen
kann oder ob ein solcher notwendigerweise die Verhütung irregulärer Ein-
wanderung bzw die Abschiebung irregulär aufhältiger Migrant*innen zum
Inhalt haben muss,737 ist nach den bisherigen Ausführungen festzuhalten:
Der Erlass eines Regularisierungs-Rechtsaktes muss im Einklang mit dem
unionsverfassungsrechtlichen Auftrag der „Bekämpfung“ irregulärer Ein-
wanderung stehen. Diese Auslegung wird auch vom Europäischen Rat ver-
treten, der Regularisierungen als Instrument im „Kampf gegen illegale
Einwanderung“ versteht. Dementsprechend lässt er im Europäischen Pakt
zu Einwanderung und Asyl aus dem Jahr 2008 den Mitgliedstaaten die
Möglichkeit offen, einzelfallabhängige Regularisierungen durchzufüh-
ren.738 Die Mitgliedstaaten sollen aber auf sogenannte Regularisierungs-
Programme verzichten.739 Die Ermessensentscheidung, irregulär aufhälti-
gen Migrant*innen anstatt des Erlasses einer Rückkehrentscheidung einen
Aufenthaltstitel zu erteilen, wurde anschließend in der Rückführungs-
RL kodifiziert.740
Realpolitisch scheint eine unionsrechtlich normierte Regularisierungs-
maßnahme aber „in weiter Ferne“, da die Haltung der Institutionen der
EU keineswegs als regularisierungsfreundlich zu bezeichnen ist. Costello
spricht diesbezüglich von einem „anti-regularization ethos“ der EU.741 Da-
rüber hinaus hat Lutz erst jüngst darauf hingewiesen, dass ein harmonisier-
tes Vorgehen auf Unionsebene derzeit nicht einmal betreffend nicht rück-
führbarer Migrant*innen im gemeinsamen Interesse der Mitgliedstaaten
736 Siehe Einleitung B.
737 In dem Sinne Thym in Kluth/Heusch Art 79 AEUV Rn2.
738 Europäischer Rat, Europäischer Pakt zu Einwanderung und Asyl v24.9.2008,
13440/08, 7.
739 Zum Begriff siehe Kapitel 2.B.I. und Kapitel 4.C.I.
740 In dem Sinne Costello, Human Rights 99 und siehe bereits ausführlich Kapi-
tel 3.B.I.
741 Costello, Human Rights 98ff. In eine ähnliche Richtung gehend Desmond in
Wiesbrock/Acosta Arcarazo 72-74.
C. Unionsverfassungsrechtliche Aufträge in Art 79 Abs 1 AEUV
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Title
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Subtitle
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Author
- Kevin Fredy Hinterberger
- Publisher
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 514
- Category
- Recht und Politik