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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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liegt, da diese der Ansicht sind, dass der geltende Rechtsbestand ausrei- chen würde.742 Entwicklung einer gemeinsamen Einwanderungspolitik in allen Phasen zur wirksamen Steuerung der Migrationsströme Der AEUV normiert weiters, dass die inhaltlichen Vorgaben in Art 79 Abs 1 AEUV im Zuge der Entwicklung einer gemeinsamen Einwande- rungspolitik in allen Phasen und zur wirksamen Steuerung der Migrati- onsströme zu gewährleisten sind. Nach Muzak bedeutet die Terminologie „in allen Phasen“, dass sich die Einwanderungspolitik „schrittweise und sukzessive“ weiterzuentwickeln hat.743 Muzak bezieht sich hierbei auf die fortschreitende Harmonisierung dieses Politikbereichs. Thym ist der Meinung, dass die „vertragliche Verpflichtung zur Migrati- onssteuerung ‚in allen Phasen‘ eine zeitlich abgestufte Aufenthaltsverfesti- gung“744 voraussetzt. Dies bedeutet, dass das EU-Migrationsrecht als „Pro- zess rechtlichen Statuswandels“745 zu verstehen ist und am Ende jedes Mi- grationsvorgangs somit entweder ein „langfristiger Aufenthalt“ im Sinne des Art 79 Abs 2 lita AEUV oder eine „Abschiebung und Rückführung“ im Sinne des Art 79 Abs 2 litc AEUV steht.746 Entwickelt man die Ansicht von Thym fort, wird die unionale Gesetzgebung dazu ermahnt, alle aufent- haltsrechtlichen Stufen und Situationen von Drittstaatsangehörigen in ihre Politik miteinzubeziehen. Letzteres ist auch bei näherer Analyse des Be- deutungsgehalts des Terminus „Einwanderungspolitik“ zu vertreten. Um- fasst dieser doch sowohl reguläre und irreguläre Migrationsvorgänge als auch die Einreise und den anschließenden Aufenthalt.747 Dafür spricht auch der ehemalige Art 63 Z 3 EGV, nunmehr Art 79 Abs 2 lita AEUV, der den Erlass „einwanderungspolitischer Maßnahmen“ und damit die Be- II. 742 Lutz, EJML 2018, 49f. 743 Muzak in Mayer/Stöger (Hrsg), Kommentar zu EUV und AEUV (Stand 1.12.2012, rdb.at) Art 79 AEUV Rn2. In eine ähnliche Richtung gehend Kort- länder in Schwarze/Becker/Hatje/Schoo (Hrsg), EU-Kommentar4 (2019) Art 79 AEUV Rn4. 744 Thym in Kluth/Heusch Art 79 AEUV Rn1. So auch Kortländer in Schwarze/Becker/ Hatje/Schoo Art 79 AEUV Rn5. 745 Thym in Kluth/Heusch Art 79 AEUV Rn2 mit Hinweis auf Thym, Migrationsver- waltungsrecht (2010) 18-24. 746 Siehe zu den Kompetenzbestimmungen Kapitel 3.D.I.-II. 747 Bast, ZAR 2012, 1; vgl auch Thym in Hofmann/Löhr 195f mwN. Kapitel 3 – Die unionsrechtlichen Handlungsspielräume 168 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Title
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Subtitle
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Author
Kevin Fredy Hinterberger
Publisher
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Location
Baden-Baden
Date
2020
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Size
15.3 x 22.7 cm
Pages
514
Category
Recht und Politik
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