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öffnet werden.786 Andererseits wird der Unionsgesetzgebung die Gestal-
tungsmöglichkeit eingeräumt, dass dieses Aufenthaltsrecht – neben dem
ausstellenden Mitgliedstaat – auch eine aufenthaltsrechtliche Wirkung im
gesamten Hoheitsgebiet der EU und somit in allen Mitgliedstaaten entfal-
tet.787 Folglich könnte Aufenthaltsrechten, die im Rahmen eines Regulari-
sierungs-Rechtsrahmens gewährt werden, eine freizügigkeitsähnliche Wir-
kung788 im gesamten Hoheitsgebiet der EU verliehen und gleichzeitig ge-
wisse Statusrechte eingeräumt werden.
Integration
Art 79 Abs 4 AEUV sieht eine „Unterstützungs- und Koordinierungskom-
petenz“789 zur Integrationsförderung für rechtmäßig aufhältige Drittstaats-
angehörige vor: „Das Europäische Parlament und der Rat können gemäß
dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren unter Ausschluss jeglicher Har-
monisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten Maßnahmen fest-
legen, mit denen die Bemühungen der Mitgliedstaaten um die Integration
der sich rechtmäßig in ihrem Hoheitsgebiet aufhaltenden Drittstaatsange-
hörigen gefördert und unterstützt werden“. Maßnahmen auf dieser Rechts-
grundlage dürfen den Bereich der Integration nicht umfassend regeln.
Nach Kotzur soll eine gewisse Vielfalt an mitgliedstaatlichen Maßnahmen
im Integrationsbereich durch Art 79 Abs 4 AEUV sichergestellt werden,
wobei vom Autor die staatliche Souveränität ins Treffen geführt wird.790
Teilbereiche können jedoch auf unionsrechtlicher Ebene harmonisiert
werden, insoweit dies nicht die gesamte Integration betrifft, wie Thym aus-
führt.791
1.
786 Vgl Weiß in Streinz Art 79 AEUV Rn15; Muzak in Mayer/Stöger Art 79 AEUV
Rn13; Kortländer in Schwarze/Becker/Hatje/Schoo Art 79 AEUV Rn18; ausführ-
lich Bast, Aufenthaltsrecht 147-152.
787 Siehe Bast, Aufenthaltsrecht 146; Muzak in Mayer/Stöger Art 79 AEUV Rn14f;
Thym in Grabitz/Hilf/Nettesheim Art 79 AEUV Rn31. Siehe hierzu bereits aus-
führlich bereits Kapitel 3.D.I.
788 Wie etwa das bereits erläuterte Freizügigkeitsrecht von Unionsbürger*innen;
siehe Kapitel 1.B.I.
789 Art 2 Abs 5 AEUV; vgl Thym in Kluth/Heusch Art 79 AEUV Rn22 und in
Schwarze/Becker/Hatje/Schoo Art 79 AEUV Rn24.
790 Vgl Kotzur in Geiger/Khan/Kotzur Art 79 AEUV Rn11.
791 Thym in Kluth/Heusch Art 79 AEUV Rn24.
D. Primärrechtliche Kompetenzbestimmungen gem Art 79 Abs 2 AEUV
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Title
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Subtitle
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Author
- Kevin Fredy Hinterberger
- Publisher
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 514
- Category
- Recht und Politik