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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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Page - 175 - in Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich

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öffnet werden.786 Andererseits wird der Unionsgesetzgebung die Gestal- tungsmöglichkeit eingeräumt, dass dieses Aufenthaltsrecht – neben dem ausstellenden Mitgliedstaat – auch eine aufenthaltsrechtliche Wirkung im gesamten Hoheitsgebiet der EU und somit in allen Mitgliedstaaten entfal- tet.787 Folglich könnte Aufenthaltsrechten, die im Rahmen eines Regulari- sierungs-Rechtsrahmens gewährt werden, eine freizügigkeitsähnliche Wir- kung788 im gesamten Hoheitsgebiet der EU verliehen und gleichzeitig ge- wisse Statusrechte eingeräumt werden. Integration Art 79 Abs 4 AEUV sieht eine „Unterstützungs- und Koordinierungskom- petenz“789 zur Integrationsförderung für rechtmäßig aufhältige Drittstaats- angehörige vor: „Das Europäische Parlament und der Rat können gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren unter Ausschluss jeglicher Har- monisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten Maßnahmen fest- legen, mit denen die Bemühungen der Mitgliedstaaten um die Integration der sich rechtmäßig in ihrem Hoheitsgebiet aufhaltenden Drittstaatsange- hörigen gefördert und unterstützt werden“. Maßnahmen auf dieser Rechts- grundlage dürfen den Bereich der Integration nicht umfassend regeln. Nach Kotzur soll eine gewisse Vielfalt an mitgliedstaatlichen Maßnahmen im Integrationsbereich durch Art 79 Abs 4 AEUV sichergestellt werden, wobei vom Autor die staatliche Souveränität ins Treffen geführt wird.790 Teilbereiche können jedoch auf unionsrechtlicher Ebene harmonisiert werden, insoweit dies nicht die gesamte Integration betrifft, wie Thym aus- führt.791 1. 786 Vgl Weiß in Streinz Art 79 AEUV Rn15; Muzak in Mayer/Stöger Art 79 AEUV Rn13; Kortländer in Schwarze/Becker/Hatje/Schoo Art 79 AEUV Rn18; ausführ- lich Bast, Aufenthaltsrecht 147-152. 787 Siehe Bast, Aufenthaltsrecht 146; Muzak in Mayer/Stöger Art 79 AEUV Rn14f; Thym in Grabitz/Hilf/Nettesheim Art 79 AEUV Rn31. Siehe hierzu bereits aus- führlich bereits Kapitel 3.D.I. 788 Wie etwa das bereits erläuterte Freizügigkeitsrecht von Unionsbürger*innen; siehe Kapitel 1.B.I. 789 Art 2 Abs 5 AEUV; vgl Thym in Kluth/Heusch Art 79 AEUV Rn22 und in Schwarze/Becker/Hatje/Schoo Art 79 AEUV Rn24. 790 Vgl Kotzur in Geiger/Khan/Kotzur Art 79 AEUV Rn11. 791 Thym in Kluth/Heusch Art 79 AEUV Rn24. D. Primärrechtliche Kompetenzbestimmungen gem Art 79 Abs 2 AEUV 175 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Title
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Subtitle
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Author
Kevin Fredy Hinterberger
Publisher
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Location
Baden-Baden
Date
2020
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Size
15.3 x 22.7 cm
Pages
514
Category
Recht und Politik
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