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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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Page - 184 - in Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich

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Abschließend kann daher festgehalten werden, dass ein Regularisie- rungs-Rechtsrahmen auf unionsrechtlicher Ebene im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip steht. Derart kann der Zersplitterung von Regulari- sierungen auf nationaler Ebene, die in Kapitel 5 aufgezeigt wird, entgegen- gewirkt und ein möglichst harmonisiertes Vorgehen der Mitgliedstaaten sichergestellt werden.838 Durch unionsrechtliche Regelungen könnte irre- guläre Einwanderung wirksamer „bekämpft“ und die Anzahl von Mi- grant*innen ohne Aufenthaltsrecht reduziert werden. Die Einführung von bindenden Regelungen würde zwar den weiten Ermessensspielraum der Mitgliedstaaten in diesem Bereich einschränken, jedoch könnten die EU und die Mitgliedstaaten im Gegenzug die Glaubwürdigkeit in eine tatsäch- lich funktionierende EU-Rückführungspolitik wiedererlangen. Resümee In diesem Kapitel habe ich mich mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine Regularisierungspolitik vom Primärecht gedeckt wäre. Zunächst wurde die Einwanderungspolitik der EU in Bezug auf irreguläre Migration im Allgemeinen umrissen. Unter dem Begriff der Einwanderungspolitik ver- stehe ich jene Politik der EU, deren Wurzel sich im Primärrecht, in concre- to in Art 79 AEUV, wiederfindet. Davon ist sowohl die Einreise als auch der Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen umfasst. Insgesamt setzt die EU die bisher verfolgte (restriktive) Politik, die in der Einleitung der vorlie- genden Arbeit bereits skizziert wurde,839 beständig fort. Laut den Ausfüh- rungen der Kommission versucht sie seit der Migrationsagenda 2015 eine ausgewogenere Einwanderungspolitik zu erreichen, die fair, solide und realistisch sein soll. Hierbei ist jedoch kritisch zu hinterfragen, ob diese Ziele durch die eingesetzten rechtlichen Instrumentarien auch tatsächlich erreicht werden bzw überhaupt erreicht werden können. Anschließend wurde die RückführungsRL beleuchtet. Vereinfacht kann man sagen, dass sich die Mitgliedstaaten aufgrund dieser zwingend für das Rückkehrverfahren oder die Regularisierung zu entscheiden haben. In je- dem Verfahrensstadium bzw selbst nach Erlass der Rückkehrentscheidung steht es den Mitgliedstaaten frei, einen Aufenthaltstitel zu erteilen. Folg- lich hält die RückführungsRL den Mitgliedstaaten die Möglichkeit offen, irregulär aufhältige Migrant*innen zu regularisieren. Aufgrund der EuGH- E. 838 In dem Sinne auch Schieber, Komplementärer Schutz 333f. 839 Siehe Einleitung A. Kapitel 3 – Die unionsrechtlichen Handlungsspielräume 184 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Title
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Subtitle
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Author
Kevin Fredy Hinterberger
Publisher
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Location
Baden-Baden
Date
2020
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Size
15.3 x 22.7 cm
Pages
514
Category
Recht und Politik
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