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Abschließend kann daher festgehalten werden, dass ein Regularisie-
rungs-Rechtsrahmen auf unionsrechtlicher Ebene im Einklang mit dem
Subsidiaritätsprinzip steht. Derart kann der Zersplitterung von Regulari-
sierungen auf nationaler Ebene, die in Kapitel 5 aufgezeigt wird, entgegen-
gewirkt und ein möglichst harmonisiertes Vorgehen der Mitgliedstaaten
sichergestellt werden.838 Durch unionsrechtliche Regelungen könnte irre-
guläre Einwanderung wirksamer „bekämpft“ und die Anzahl von Mi-
grant*innen ohne Aufenthaltsrecht reduziert werden. Die Einführung von
bindenden Regelungen würde zwar den weiten Ermessensspielraum der
Mitgliedstaaten in diesem Bereich einschränken, jedoch könnten die EU
und die Mitgliedstaaten im Gegenzug die Glaubwürdigkeit in eine tatsäch-
lich funktionierende EU-Rückführungspolitik wiedererlangen.
Resümee
In diesem Kapitel habe ich mich mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine
Regularisierungspolitik vom Primärecht gedeckt wäre. Zunächst wurde
die Einwanderungspolitik der EU in Bezug auf irreguläre Migration im
Allgemeinen umrissen. Unter dem Begriff der Einwanderungspolitik ver-
stehe ich jene Politik der EU, deren Wurzel sich im Primärrecht, in concre-
to in Art 79 AEUV, wiederfindet. Davon ist sowohl die Einreise als auch
der Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen umfasst. Insgesamt setzt die EU
die bisher verfolgte (restriktive) Politik, die in der Einleitung der vorlie-
genden Arbeit bereits skizziert wurde,839 beständig fort. Laut den Ausfüh-
rungen der Kommission versucht sie seit der Migrationsagenda 2015 eine
ausgewogenere Einwanderungspolitik zu erreichen, die fair, solide und
realistisch sein soll. Hierbei ist jedoch kritisch zu hinterfragen, ob diese
Ziele durch die eingesetzten rechtlichen Instrumentarien auch tatsächlich
erreicht werden bzw überhaupt erreicht werden können.
Anschließend wurde die RückführungsRL beleuchtet. Vereinfacht kann
man sagen, dass sich die Mitgliedstaaten aufgrund dieser zwingend für das
Rückkehrverfahren oder die Regularisierung zu entscheiden haben. In je-
dem Verfahrensstadium bzw selbst nach Erlass der Rückkehrentscheidung
steht es den Mitgliedstaaten frei, einen Aufenthaltstitel zu erteilen. Folg-
lich hält die RückführungsRL den Mitgliedstaaten die Möglichkeit offen,
irregulär aufhältige Migrant*innen zu regularisieren. Aufgrund der EuGH-
E.
838 In dem Sinne auch Schieber, Komplementärer Schutz 333f.
839 Siehe Einleitung A.
Kapitel 3 – Die unionsrechtlichen Handlungsspielräume
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Title
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Subtitle
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Author
- Kevin Fredy Hinterberger
- Publisher
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 514
- Category
- Recht und Politik