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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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Bestimmungen im AufenthG seither vielfach novelliert hat.979 Die „Auf- enthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäfti- gung“ gem §18a AufenthG fällt als einzige Regularisierung in Deutsch- land nicht unter die Kategorie der „humanitären Aufenthaltserlaubnisse“, weshalb sie aus Gründen der vereinfachten Darstellung an dieser Stelle nicht näher thematisiert wird.980 Überblick Jeder Aufenthaltstitel ist nach dem AufenthG an einen bestimmten Auf- enthaltszweck gebunden.981 An der Zahl können fünf unterschieden wer- den,982 wobei das AufenthG diese in über fünfzig einzelne Kategorien un- terteilt. Folglich bezeichnet Groß den Detaillierungsgrad der Aufenthalts- zwecke im AufenthG im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten als außerge- wöhnlich hoch.983 Erstaunlich ist dabei aber, dass das AufenthG nur mehr drei „Grundformen“984 von Aufenthaltstiteln, in concreto die „befristete Aufenthaltserlaubnis“, die „unbefristete Niederlassungserlaubnis“ und die „Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU“, kennt.985 Die „Blaue Karte EU“, die „ICT-Karte“ und die „Mobiler-ICT-Karte“ werden hierbei nicht mitge- zählt.986 Im Vergleich dazu normiert die österreichische Rechtsordnung 25 Aufenthaltsberechtigungen.987 Aufenthaltstitel werden als „begünstigende Verwaltungsakte“ qualifi- ziert.988 „Ein Aufenthaltstitel ist [seit dem Erlass des AufenthG] eine kombi- 1. 979 Vgl Huber/Eichenhofer/Endres de Oliveira, Aufenthaltsrecht Rn404 mit Verweis auf §§30-35 AuslG 1990. 980 Siehe Kapitel 5.E.III. 981 Vgl Groß, AöR 2014, 423. 982 Neben dem hier behandelten sind dies Ausbildung, Erwerbstätigkeit, familiäre Gründe und besondere Aufenthaltsrechte. 983 Groß, AöR 2014, 426; ähnlich kritisch Bast, DÖV 2013, 216 mwN und Berg- mann/Eichenhofer/Hörich/Janda/Nestler/Stamm/Tewocht/Vogt, Einwanderungsge- setz: Hallescher Entwurf zur Neuordnung der Dogmatik des Aufenthaltsrechts (2019) 68-71. 984 So Bast, DÖV 2013, 216, der vor dem Inkrafttreten des Gesetzes v29.8.2013 (BGBlI 3484) und der Einführung der „Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU“ noch von zwei „Grundformen“ gesprochen hat. 985 §§4 Abs 1, 7, 9 und 9a AufenthG. 986 §§19a, 19b und 19c AufenthG. 987 Siehe unten Kapitel 4.B.III.1. 988 Siehe Fn 473. Kapitel 4 – Der erforderliche Kontext für den integrierten Rechtsvergleich 206 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Title
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Subtitle
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Author
Kevin Fredy Hinterberger
Publisher
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Location
Baden-Baden
Date
2020
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Size
15.3 x 22.7 cm
Pages
514
Category
Recht und Politik
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