Page - 215 - in Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Image of the Page - 215 -
Text of the Page - 215 -
Rechtsschutz
Der Rechtsschutz in Deutschland unterscheidet grundsätzlich zwischen
der Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit, die in der Folge darge-
stellt werden. Davor ist die besondere Bedeutung des Vorliegens eines sub-
jektiv öffentlichen Rechts näher zu beschreiben. Gem Art 19 Abs 4 GG
steht jeder Person, die durch die öffentliche Gewalt in ihren subjektiven
Rechten verletzt worden ist, der Rechtsweg offen.1059 Insofern ein subjekti-
ves Recht des*der Klägers*in besteht, wird die Entscheidung der Verwal-
tung vollumfänglich gerichtlich überprüft.1060 Wichtig für das Verständnis
der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit ist, dass sich die Verwaltungsbe-
hörde und der*die Betroffene vor Gericht „als grundsätzlich gleichgestellte
Verfahrensbeteiligte“1061 gegenüberstehen.
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren können drei Arten von Klagen ge-
gen das Handeln der Verwaltung beim zuständigen Verwaltungsgericht
(VG) erhoben werden: die Anfechtungsklage, die Feststellungsklage und
die Verpflichtungsklage.1062 Gegen die ablehnende Entscheidung über die
Erteilung der Aufenthaltserlaubnis kann der*die Betroffene eine Verpflich-
tungsklage erheben und gegen die Abschiebungsandrohung die Anfech-
tungsklage.1063 Marx weist zutreffend darauf hin, dass die beiden Klagen
aus prozessrechtlichen Gründen immer gemeinsam zu erheben sind.1064
Die genannten Rechtsmittel verfügen in diesen Fällen über keine aufschie-
bende Wirkung.1065 Die Verpflichtungsklage zielt auf Erlass „eines Verwal-
tungsakts“1066 ab. Betreffend der Anfechtungsklage hat das VG die Recht-
mäßigkeit des Verwaltungsakts zu prüfen und im Falle der Rechtswidrig-
V.
1.
1059 Maurer/Waldhoff, Verwaltungsrecht §8 Rn5.
1060 Siehe zum Vorliegen eines subjektiven Rechts §42 Abs 2 VwGO; Maurer/Wald-
hoff, Verwaltungsrecht §8 Rn5 mwN und §8 Rn6ff zu den Voraussetzungen.
1061 Maurer/Waldhoff, Verwaltungsrecht §8 Rn5.
1062 §§1ff VwGO.
1063 §§42ff VwGO; vgl Maurer/Waldhoff, Verwaltungsrecht §10 Rn80-83.
1064 Marx, Aufenthalts-, Asyl- und Flüchtlingsrecht §2 Rn244 mwN.
1065 §84 Abs 1 Z 1 AufenthG. Siehe allgemein §80 VwGO.
1066 Maurer/Waldhoff, Verwaltungsrecht §10 Rn82. A. Deutschland
215
https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Title
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Subtitle
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Author
- Kevin Fredy Hinterberger
- Publisher
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 514
- Category
- Recht und Politik