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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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Rechtsschutz Der Rechtsschutz in Deutschland unterscheidet grundsätzlich zwischen der Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit, die in der Folge darge- stellt werden. Davor ist die besondere Bedeutung des Vorliegens eines sub- jektiv öffentlichen Rechts näher zu beschreiben. Gem Art 19 Abs 4 GG steht jeder Person, die durch die öffentliche Gewalt in ihren subjektiven Rechten verletzt worden ist, der Rechtsweg offen.1059 Insofern ein subjekti- ves Recht des*der Klägers*in besteht, wird die Entscheidung der Verwal- tung vollumfänglich gerichtlich überprüft.1060 Wichtig für das Verständnis der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit ist, dass sich die Verwaltungsbe- hörde und der*die Betroffene vor Gericht „als grundsätzlich gleichgestellte Verfahrensbeteiligte“1061 gegenüberstehen. Verwaltungsgerichtsbarkeit Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren können drei Arten von Klagen ge- gen das Handeln der Verwaltung beim zuständigen Verwaltungsgericht (VG) erhoben werden: die Anfechtungsklage, die Feststellungsklage und die Verpflichtungsklage.1062 Gegen die ablehnende Entscheidung über die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis kann der*die Betroffene eine Verpflich- tungsklage erheben und gegen die Abschiebungsandrohung die Anfech- tungsklage.1063 Marx weist zutreffend darauf hin, dass die beiden Klagen aus prozessrechtlichen Gründen immer gemeinsam zu erheben sind.1064 Die genannten Rechtsmittel verfügen in diesen Fällen über keine aufschie- bende Wirkung.1065 Die Verpflichtungsklage zielt auf Erlass „eines Verwal- tungsakts“1066 ab. Betreffend der Anfechtungsklage hat das VG die Recht- mäßigkeit des Verwaltungsakts zu prüfen und im Falle der Rechtswidrig- V. 1. 1059 Maurer/Waldhoff, Verwaltungsrecht §8 Rn5. 1060 Siehe zum Vorliegen eines subjektiven Rechts §42 Abs 2 VwGO; Maurer/Wald- hoff, Verwaltungsrecht §8 Rn5 mwN und §8 Rn6ff zu den Voraussetzungen. 1061 Maurer/Waldhoff, Verwaltungsrecht §8 Rn5. 1062 §§1ff VwGO. 1063 §§42ff VwGO; vgl Maurer/Waldhoff, Verwaltungsrecht §10 Rn80-83. 1064 Marx, Aufenthalts-, Asyl- und Flüchtlingsrecht §2 Rn244 mwN. 1065 §84 Abs 1 Z 1 AufenthG. Siehe allgemein §80 VwGO. 1066 Maurer/Waldhoff, Verwaltungsrecht §10 Rn82. A. Deutschland 215 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Title
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Subtitle
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Author
Kevin Fredy Hinterberger
Publisher
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Location
Baden-Baden
Date
2020
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Size
15.3 x 22.7 cm
Pages
514
Category
Recht und Politik
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Library
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