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Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern vereinheitlicht.1207
Hierbei handelt es sich um die sogenannte Grundversorgungsvereinba-
rung (GVV). Grundsätzlich erhalten Asylwerber*innen Grundversorgungs-
leistungen.1208 Daneben kommt schutzbedürftigen, unrechtmäßig aufhälti-
gen Fremden ein Anspruch auf Leistungen aus der Grundversorgung zu,
wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar
sind.1209 Bis zur Feststellung der Unmöglichkeit der Abschiebung, dh der
„Duldung“,1210 haben diese Personen aber sohin kein Recht auf Einbezie-
hung in die Grundversorgung.
Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung stellt das „dritte oder letzte
Netz der sozialen Sicherheit“1211 in Österreich dar und soll vor Armut und
sozialer Ausgrenzung schützen. Sie greift in Fällen, in denen die vorgela-
gerten Systeme aus Sozialversicherung, Erwerbsarbeit oder anderen sozia-
len Transfers kein festgesetztes Mindesteinkommen garantieren. Öster-
reichweit hat der Bund von der Möglichkeit der Erlassung eines Grund-
satzgesetzes derzeit keinen Gebrauch gemacht.1212 Deshalb richtet sich die
Frage der Anspruchsberechtigung auf Leistungen der Bedarfsorientierten
Mindestsicherung nach den jeweiligen Landesgesetzen.1213 Diese werden
seit 2017 im öffentlichen Diskurs heiß debattiert. Ende November 2018
wurde von der österreichischen Bundesregierung ein bundeseinheitlicher
Entwurf für eine Mindestsicherung eingebracht (Sozialhilfe-Grundsatzge-
setz),1214 der einen Pauschalsatz von 863 € pro Monat vorsieht,1215 wobei
eine allgemeine Wartefrist von fünf Jahren grundsätzlich für Drittstaatsan-
1207 Vgl Öhlinger/Eberhard, Verfassungsrecht Rn318-321 mwN. Hierbei handelt es
sich um einen sogenannten „Bund-Länder-Vertrag“.
1208 Art 2 Abs 1 Z 1 GVV.
1209 Art 2 Abs 1 Z 4 GVV; vertiefend zu dieser Bestimmung Frahm, juridikum
2013, 469f.
1210 Siehe Kapitel 5.A.I.3.b.
1211 Kammer für Arbeiter und Angestellte, Sozialleistungen im Überblick 201820
(2018) 376.
1212 Pfeil, (Vorläufiges) Aus für die einheitliche Mindestsicherung, ÖZPR 2017/14,
24.
1213 Zu den verfassungsrechtlich bedenklichen Entwicklungen siehe Hiesel, Min-
destsicherung neu. Erste Gedankenskizzen, juridikum 2017, 80; Sußner, War-
ten auf … ? Verfassungs- und unionsrechtliche Perspektiven auf den Mindestsi-
cherungszugang nach einem positiv abgeschlossenen Asylverfahren (NÖ
MSG), juridikum 2017, 207; Kaspar, juridikum 2017, 476.
1214 Ministerialentwurf Sozialhilfe-Grundsatzgesetz 2018, 104/ME 26. GP.
1215 Fritzl, Mindestsicherung: Die Reform im Detail, diepresse.com v28.11.2018,
https://diepresse.com/home/innenpolitik/5537388/Mindestsicherung_Die-Refo
rm-im-Detail (28.11.2018). B. Österreich
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Title
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Subtitle
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Author
- Kevin Fredy Hinterberger
- Publisher
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 514
- Category
- Recht und Politik