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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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20181331 wurde vonseiten der österreichischen Gesetzgebung jedoch (aber- mals) eine verkürzte, zweiwöchige Beschwerdefrist bei zurückweisenden Entscheidungen, die mit einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme verbun- den werden, eingeführt.1332 Dies betrifft also in der Regel auch abweisende Entscheidungen zu den hier behandelten „Aufenthaltstitel aus berücksich- tigungswürdigen Gründen“. Ausnahmen bestehen in jenen Fällen, in de- nen es sich um unbegleitete Minderjährige handelt oder die aufenthaltsbe- endende Maßnahme mit der Feststellung verbunden ist, dass die Abschie- bung unzulässig ist.1333 In zweiter Instanz ist der VwGH zuständig, der unter anderem über die Entscheidungen des BVwG abspricht.1334 Das Rechtsmittel gegen Erkennt- nisse des BVwG heißt Revision.1335 Die Revisionsfrist beträgt sechs Wo- chen.1336 Verfügen die Beschwerdeführer*innen nicht über ausreichend fi- nanzielle Mittel zur Erhebung der Revision, können sie Verfahrenshilfe be- antragen.1337 Es besteht Rechtsanwält*innenpflicht. Verfassungsgerichtsbarkeit Die maßgeblichste Rechtsquelle des österreichischen Verfassungsrechts ist das B-VG. Daneben gibt es noch zahlreiche, weitere Bundesverfassungsge- setze sowie einzelne Bestimmungen und wichtige grundrechtliche Verbür- gungen, die im Verfassungsrang stehen.1338 Exemplarisch kann hier das Staatsgrundgesetz1339 oder die EMRK genannt werden. Letztere ist in Österreich aufgrund des Stehens im Verfassungsrang unmittelbar anwend- bar,1340 weshalb ihre Bestimmungen vom VfGH als „verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte“ geprüft werden können.1341 2. 1331 BGBlI 56/2018. 1332 §16 Abs 1 BFA-VG. 1333 Siehe Kapitel 5.A.I.3. 1334 Vgl Öhlinger/Eberhard, Verfassungsrecht Rn663ff und Holoubek/Lang (Hrsg), Das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof (2015). 1335 Art 133 Abs 1 Z 1 B-VG. Hier ist zwischen der ordentlichen und außerordent- lichen Revision zu unterscheiden. 1336 §26 Abs 1 VwGG. 1337 §61 VwGG verweist in dem Zusammenhang auch auf die Vorschriften der ZPO, wobei in concreto §§63ff ZPO einschlägig sind. 1338 Vgl Öhlinger/Eberhard, Verfassungsrecht Rn6ff. 1339 Staatsgrundgesetz, RGBl 142/1867 idF BGBl684/1988. 1340 BGBl210/1958 idF BGBlIII 139/2018. 1341 Art 144 B-VG; vgl Öhlinger/Eberhard, Verfassungsrecht Rn131. B. Österreich 247 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Title
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Subtitle
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Author
Kevin Fredy Hinterberger
Publisher
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Location
Baden-Baden
Date
2020
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Size
15.3 x 22.7 cm
Pages
514
Category
Recht und Politik
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