Page - 271 - in Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Image of the Page - 271 -
Text of the Page - 271 -
grund der sozialen Verwurzelung und aufgrund von humanitären Grün-
den – zu beantragen, und im Falle das einer abgewiesen wird, der andere
unter Umständen zuerkannt wird. Das Verfahren findet sich grundsätzlich
in Art 128 REDYLE, obwohl es bei einzelnen Aufenthaltsberechtigungen
Abweichungen gibt, die an der jeweils einschlägigen Stelle erläutert wer-
den.1522
Die „Aufenthaltsberechtigungen aus außergewöhnlichen Gründen“ er-
fordern die persönliche Antragstellung des*r Ausländers*in.1523 Dies stellt
eine Abweichung vom allgemeinen Verwaltungsrecht in Spanien dar,1524
die von Fernández Pérez als verfassungswidrig qualifiziert wird.1525 Im Zeit-
punkt der Antragstellung sind abhängig von der jeweils beantragten Auf-
enthaltsberechtigung unterschiedliche Dokumente vorzuweisen; allge-
mein ist hierfür jedoch ein Reisepass erforderlich.1526 Daraus ergibt sich,
dass die Voraussetzungen für die Erteilung sowohl bei der Antragsstellung
und daher folglich auch im Entscheidungszeitpunkt vorliegen müssen.1527
Im Gegensatz zur österreichischen Rechtslage ist eine amtswegige Ertei-
lung der Aufenthaltsberechtigungen grundsätzlich nicht vorgesehen,1528
lediglich im Hinblick auf die „befristete Aufenthaltsberechtigung aus au-
ßergewöhnlichen Gründen aufgrund der Zusammenarbeit mit den öffent-
lichen Behörden, der nationalen Sicherheit oder aus öffentlichem Interes-
se“ kann die Erteilung von bestimmten Behörden angeregt werden.1529
Liegen die Voraussetzungen für die Erteilung einer „Aufenthaltsberech-
tigung aus außergewöhnlichen Gründen“ vor, wird diese in der Regel für
ein Jahr erteilt.1530
1522 Vgl Fernández Collados in Palomar Olmeda 417f. Hier sind insbesondere
Art 132-134 REDYLE, Art 136-137 REDYLE und Art 144 REDYLE sowie
Art 186 REDYLE zu nennen.
1523 Art 128 Abs 5 REDYLE; vgl Fernández Collados in Palomar Olmeda 418.
1524 Vgl García Vitoria in Boza Martínez/Donaire Villa/Moya Malapeira 300f.
1525 Vgl Fernández Pérez, Derechos fundamentales 258-264.
1526 Art 128 Abs 1 lita REDYLE; vgl García Vitoria in Boza Martínez/Donaire Villa/
Moya Malapeira 301 und Fernández Collados in Palomar Olmeda 418f.
1527 Art 128 Abs 1 REDYLE.
1528 Siehe Kapitel 4.B.III.2.a.
1529 Siehe Kapitel 5.F.I.
1530 Art 130 Abs 1 REDYLE. C. Spanien
271
https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Title
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Subtitle
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Author
- Kevin Fredy Hinterberger
- Publisher
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 514
- Category
- Recht und Politik