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kann.1539 Darüber hinaus wird gleichzeitig mit der Erteilung der Aufent-
haltsberechtigung die aufenthaltsbeendende Maßnahme aufgehoben.
Hat der*die betroffene Ausländer*in einen Antrag auf eine „Aufenthalts-
berechtigung aus außergewöhnlichen Gründen“ vor Einleitung eines Aus-
weisungsverfahrens gestellt und wird ein solches erst danach eingeleitet, ist
letzteres bis zur Entscheidung über die Aufenthaltsberechtigung auszuset-
zen.1540 Dies stellt eine Umsetzung von Art 6 Abs 5 RückführungsRL dar.1541
Endet das Verfahren mit der Erteilung der Aufenthaltsberechtigung wird das
Ausweisungsverfahren endgültig eingestellt.1542 Werden die Voraussetzun-
gen für die beantragte Aufenthaltsberechtigung nicht erfüllt, wird das
Ausweisungsverfahren fortgesetzt.
Verfestigung des Aufenthalts
Der Umstieg der „Aufenthaltsberechtigung aus außergewöhnlichen Grün-
den“ auf eine andere Aufenthaltsberechtigung ist in Art 130 und 202 RE-
DYLE festgelegt.1543 Der Grundgedanke der spanischen Gesetzgebung da-
hinter ist, dass die „Außergewöhnlichkeit“ des Aufenthaltsstatus nicht ver-
längert werden soll. Vielmehr sollen die betroffenen Ausländer*innen in
das ordentliche Aufenthaltsregime wechseln (können).1544 Dh, wenn Aus-
länder*innen mindestens ein Jahr aufgrund der „Aufenthaltsberechtigung
aus außergewöhnlichen Gründen“ aufenthaltsberechtigt waren, können
sie eine Aufenthaltsberechtigung des „ordentlichen“ Aufenthaltsregimes
erlangen, wobei das Visumserfordernis wiederum entfällt.1545 In Frage
kommt etwa eine „Aufenthaltsberechtigung und Arbeitserlaubnis zur un-
4.
1539 Zu nennen ist an dieser Stelle bloß die soziale Verwurzelung; Defensor del Pue-
blo, Sugerencia v20.5.2016, Queja 15004478 und siehe Kapitel 5.E.I.
1540 Art 63 Abs 6 LODYLE und Art 241 Abs 1 REDYLE; vgl Lorenzo Jiménez, Revis-
ta de Derecho Migratorio y Extranjería 2015/38, 25-30 und Boza Martínez in
Boza Martínez/Donaire Villa/Moya Malapeira 273f.
1541 In dem Sinne Lorenzo Jiménez, Revista de Derecho Migratorio y Extranjería
2015/38, 26 und 28.
1542 Vgl Luján Alcaraz, Art 63 LODYLE in Monereo Pérez/Fernández Avilés/Trigue-
ro Martínez (Hrsg), Comentario a la ley y al reglamento de Extranjería, Inmi-
gración e Integración Social2 (2013) 1019 (1024).
1543 Vgl Fernández Collados in Palomar Olmeda 439f und Abarca Junco/Alonso-
Olea García/Lacruz López/Martín Dégano/Vargas Gómez-Urrutia, Inmigración y
Extranjería: Régimen jurídico básico5 (2011) 219f.
1544 Vgl Serrano Villamanta in Balado Ruiz-Gallegos 556.
1545 Art 201 Abs 1 REDYLE. C. Spanien
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Title
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Subtitle
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Author
- Kevin Fredy Hinterberger
- Publisher
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 514
- Category
- Recht und Politik