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Rechtsweg geltend gemacht und dieser ausgeschöpft werden muss.1612 Im
Ausländerwesen steht das eben dargestellte verwaltungsgerichtliche Ver-
fahren als ordentlicher Rechtsweg zur Verfügung.1613
Überdies ist der außerordentliche Charakter der Verfassungsbeschwerde
hervorzuheben. Können doch nur taxativ normierte Grundrechte bzw
-freiheiten geltend gemacht werden.1614 Hierzu zählen die klassischen Frei-
heitsrechte wie das Recht auf Leben gem Art 15 CE oder die Meinungsfrei-
heit gem Art 20 CE. Kritisiert wird in dem Zusammenhang die Unter-
scheidung zwischen dem Schutz des Familienlebens gem Art 39 CE, der
nicht im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden
kann, und dem Recht auf Achtung des Familienlebens, das sehr wohl gel-
tend gemacht werden kann.1615
Resümee – Die besondere Stellung von Regularisierungen im Aufenthalts-,
Fremden- bzw Ausländerrecht
Die Ausführungen zeigen die besondere Stellung von Regularisierungen
im Aufenthaltsrecht, Ausländerrecht bzw Fremdenrecht der Mitgliedstaa-
ten. Die teils unterschiedlich und teils ähnlich verlaufenen historischen
Entwicklungen haben zur Herauskristallisierung einer speziellen Kategorie
von aufenthaltsrechts-begründenden Entscheidungen in allen drei Mit-
gliedstaaten geführt. Für den folgenden Rechtsvergleich ist es besonders
fruchtbar, die (strukturellen) Unterschiede und Gemeinsamkeiten noch
einmal vertieft darzustellen und zusammenzuführen, um ein vollständige-
res Bild der Thematik zu erlangen.
Ganz generell zeigt sich in allen drei Mitgliedstaaten, dass die Regulari-
sierungen im Vergleich zu den aufenthaltsrechts-begründenden Entschei-
dungen des „ordentlichen“ Aufenthaltsregimes privilegiert sind. Dies be-
deutet, dass die grundsätzlich zu erfüllenden Erteilungsvoraussetzungen
nicht zu erfüllen sind bzw umgekehrt speziell normierte Versagungsgrün-
de nicht anzuwenden sind. Ein markantes Beispiel hierfür ist das Visums-
D.
1612 STC 186/1997, ECLI:ES:TC:1997:186, FJ 2; vgl Pérez Tremps, Justicia Constitu-
cional 131-135.
1613 Siehe Kapitel 4.C.V.1.
1614 Art 14-29 und Art 30 Abs 2 CE und vgl Pérez Tremps, Justicia Constitucional
121-123 mwN.
1615 Vgl Díaz Crego/García Vitoria, Los derechos de los migrantes in García Roca
(Hrsg), ¿Hacia una globalización de los derechos? El impacto de las sentencias
del Tribunal Europeo y de la Corte Interamericana (2017) 363 (394-398).
Kapitel 4 – Der erforderliche Kontext für den integrierten Rechtsvergleich
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Title
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Subtitle
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Author
- Kevin Fredy Hinterberger
- Publisher
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 514
- Category
- Recht und Politik