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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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Page - 282 - in Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich

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Rechtsweg geltend gemacht und dieser ausgeschöpft werden muss.1612 Im Ausländerwesen steht das eben dargestellte verwaltungsgerichtliche Ver- fahren als ordentlicher Rechtsweg zur Verfügung.1613 Überdies ist der außerordentliche Charakter der Verfassungsbeschwerde hervorzuheben. Können doch nur taxativ normierte Grundrechte bzw -freiheiten geltend gemacht werden.1614 Hierzu zählen die klassischen Frei- heitsrechte wie das Recht auf Leben gem Art 15 CE oder die Meinungsfrei- heit gem Art 20 CE. Kritisiert wird in dem Zusammenhang die Unter- scheidung zwischen dem Schutz des Familienlebens gem Art 39 CE, der nicht im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann, und dem Recht auf Achtung des Familienlebens, das sehr wohl gel- tend gemacht werden kann.1615 Resümee – Die besondere Stellung von Regularisierungen im Aufenthalts-, Fremden- bzw Ausländerrecht Die Ausführungen zeigen die besondere Stellung von Regularisierungen im Aufenthaltsrecht, Ausländerrecht bzw Fremdenrecht der Mitgliedstaa- ten. Die teils unterschiedlich und teils ähnlich verlaufenen historischen Entwicklungen haben zur Herauskristallisierung einer speziellen Kategorie von aufenthaltsrechts-begründenden Entscheidungen in allen drei Mit- gliedstaaten geführt. Für den folgenden Rechtsvergleich ist es besonders fruchtbar, die (strukturellen) Unterschiede und Gemeinsamkeiten noch einmal vertieft darzustellen und zusammenzuführen, um ein vollständige- res Bild der Thematik zu erlangen. Ganz generell zeigt sich in allen drei Mitgliedstaaten, dass die Regulari- sierungen im Vergleich zu den aufenthaltsrechts-begründenden Entschei- dungen des „ordentlichen“ Aufenthaltsregimes privilegiert sind. Dies be- deutet, dass die grundsätzlich zu erfüllenden Erteilungsvoraussetzungen nicht zu erfüllen sind bzw umgekehrt speziell normierte Versagungsgrün- de nicht anzuwenden sind. Ein markantes Beispiel hierfür ist das Visums- D. 1612 STC 186/1997, ECLI:ES:TC:1997:186, FJ 2; vgl Pérez Tremps, Justicia Constitu- cional 131-135. 1613 Siehe Kapitel 4.C.V.1. 1614 Art 14-29 und Art 30 Abs 2 CE und vgl Pérez Tremps, Justicia Constitucional 121-123 mwN. 1615 Vgl Díaz Crego/García Vitoria, Los derechos de los migrantes in García Roca (Hrsg), ¿Hacia una globalización de los derechos? El impacto de las sentencias del Tribunal Europeo y de la Corte Interamericana (2017) 363 (394-398). Kapitel 4 – Der erforderliche Kontext für den integrierten Rechtsvergleich 282 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Title
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Subtitle
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Author
Kevin Fredy Hinterberger
Publisher
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Location
Baden-Baden
Date
2020
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Size
15.3 x 22.7 cm
Pages
514
Category
Recht und Politik
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Library
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