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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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Der gleichzeitige Erlass einer Geldbuße sowie einer Ausweisung war bzw ist nach dem spanischen Ausländerrecht nicht möglich.1642 In Zaizoune hat der EuGH aber sodann die spanische Rechtslage gerügt und festgestellt, dass diese unvereinbar mit der RückführungsRL ist.1643 Hauptgrund hierfür war die Feststellung, dass der Erlass einer Geldbuße mangels Durchsetzung keine effiziente Rückführung irregulär aufhältiger Ausländer*innen darstellen würde. Diesem Argument hielt die spanische Regierung entgegen, dass selbst wenn nur eine Geldbuße erlassen wurde, mit dieser aber immer auch eine Ausreiseverpflichtung einhergehen wür- de,1644 was für den EuGH aber nicht ausreichend war. Die EuGH-Rspr wurde von den spanischen Höchstgerichten bereits aufgegriffen, wonach nunmehr anstatt der Geldbuße bei bloßem irregulärem Aufenthalt eine Ausweisung zu erlassen ist.1645 Trotz dieses Wandels in der spanischen Rspr, ist es aufgrund des Gesetzeswortlauts weiterhin möglich, dass eine Person aufgrund des irregulären Aufenthalts bloß eine Geldbuße erhält. In diesen Sachverhaltskonstellationen sind die Betroffenen folglich de facto geduldet, da die Ausreiseverpflichtung nicht vollstreckt werden kann. Daneben gibt es aber noch zwei weitere Fallkonstellationen, in denen ein solcher Status entstehen kann: Hierzu weist Boza Martínez auf den ge- setzlich normierten Unterschied zwischen der Unmöglichkeit des Erlasses und der Durchsetzung der Ausweisung hin.1646 Die Unmöglichkeit des Er- lasses der Ausweisung betrifft jene Tatbestände, die in Art 57 Abs 5 LODY- LE aufgezählt sind. Gem Art 57 Abs 5 litd LODYLE sind etwa Fälle er- fasst, in denen eine Person rechtmäßig aufhältig und beschäftigt war, nach Ablauf ihres Aufenthaltsrechts Arbeitslosengeld („prestación de desemp- leo“) erhält und aufgrund des Erhalts dieser Versicherungsleistung nicht 1642 Art 57 Abs 3 LODYLE: 1643 EuGH Zaizoune, Rn32ff; vgl Acosta Arcarazo/Romano, The Returns Directive and the Expulsion of Migrants in an Irregular Situation in Spain, EU Law Ana- lysis, Blog v2.5.2015, www.eulawanalysis.blogspot.co.uk/2015/05/the-returns- directive-and-expulsion-of.html (27.11.2018); Fernández Rojo, La detención de extranjeros en situación irregular: impacto de la directiva 2008/115/CE y la ju- risprudencia del TJUE en la legislación española, Revista de Derecho Comuni- tario Europeo 2016, 233 (242ff). 1644 Art 28 Abs 3 litc LODYLE und Art 24 REDYLE. 1645 STSJ Galicia 6738/2016, ECLI:ES:TSJGAL:2016:6738, FJ 4; STSJ Aragón 1005/2016, ECLI:ES:TSJAR:2016:1005. 1646 Siehe Art 57 Abs 5-6 LODYLE und Boza Martínez in Boza Martínez/Donai- re Villa/Moya Malapeira 271. A. Nichtrückführbarkeit 291 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Title
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Subtitle
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Author
Kevin Fredy Hinterberger
Publisher
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Location
Baden-Baden
Date
2020
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Size
15.3 x 22.7 cm
Pages
514
Category
Recht und Politik
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