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ausgewiesen werden kann.1647 Ist einer der Tatbestände in Art 57 Abs 5
LODYLE gegeben, muss er berücksichtigt werden, und der Erlass der Aus-
weisung ist sohin unmöglich, mit anderen Worten gesetzwidrig. Unklar ist
in diesen Fällen, ob verfahrensrechtlich sohin eine Geldbuße – anstatt der
Ausweisung – erlassen wird bzw wie die Behörden genau vorzugehen ha-
ben, da hierzu gesetzliche Bestimmungen fehlen.1648
Die Unmöglichkeit der Durchsetzung der Ausweisung erfasst jene Fälle,
bei denen eine Ausweisung erlassen wurde, diese aber unmöglich gewor-
den ist, dh nicht durchgesetzt werden kann. Als Gründe für die Unmög-
lichkeit werden das Verletzen des Non-Refoulement-Gebots, das ein abso-
lutes Verbot darstellt, und Schwangerschaft angeführt.1649 Hierbei ist ver-
fahrensrechtlich wiederum unklar, wie die Behörde vorzugehen hat, da nä-
here gesetzliche Bestimmungen und Erläuterungen fehlen. Art 57 Abs 4
LODYLE normiert zwar grundsätzlich die Möglichkeit der Aufhebung
einer Ausweisungsentscheidung, jedoch fehlt eine spezielle Bestimmung,
die die Aufhebung in diesen Sachverhaltskonstellationen ermöglicht.1650
Ebenfalls nicht geregelt ist der Fall, dass die Unmöglichkeit der Durchset-
zung der Ausweisung festgestellt wird.1651 Verfahrensrechtlich ist es nur
möglich die Ausweisung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu be-
kämpfen, wobei das zuständige Verwaltungsgericht die Aussetzung der
Ausweisung beschließen könnte.1652 Dies ist aber wiederum nur möglich,
wenn eine Klage gegen die Ausweisung eingebracht wurde.1653
Abschließend bleibt deshalb festzuhalten, dass drei Sachverhaltskonstella-
tionen bestehen, in denen Ausländer*innen irregulär aufhältig und außerge-
1647 STS 1864/2008 - ECLI: ES:TS:2008:1864, FJ 7; vgl Nieves Moreno Vida in Mone-
reo Pérez/Fernández Avilés/Triguero Martínez 627f. Der Oberste Gerichtshof
führt weiters aus, dass dies keinesfalls Fälle undokumentierter Beschäftigung
betreffen kann, da es sich ansonsten um eine Art versteckter Regularisierung
handeln würde, weil die Personen aufgrund des Bezugs von Arbeitslosengeld –
trotz undokumentierter Beschäftigung – nicht ausgewiesen werden könnten.
1648 Vgl Boza Martínez in Boza Martínez/Donaire Villa/Moya Malapeira 270f.
1649 Art 57 Abs 6 LODYLE und Art 246 Abs 7 REDYLE; vgl Consejo de Estado, Dic-
tamen 320/2016 v12.5.2016. Bei Schwangeren darf die Ausweisung kein Risi-
ko für die Gesundheit oder die Schwangerschaft der Frau bzw des „nasciturus“
darstellen.
1650 Vgl Boza Martínez in Boza Martínez/Donaire Villa/Moya Malapeira 270f.
1651 Dies schlägt Boza Martínez in Boza Martínez/Donaire Villa/Moya Malapeira 271f
vor.
1652 Art 129 LJCA.
1653 Siehe Kapitel 4.C.V.1.
Kapitel 5 – Der integrierte Rechtsvergleich von Regularisierungen
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Title
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Subtitle
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Author
- Kevin Fredy Hinterberger
- Publisher
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 514
- Category
- Recht und Politik