Web-Books
in the Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Recht und Politik
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Page - 293 -
  • User
  • Version
    • full version
    • text only version
  • Language
    • Deutsch - German
    • English

Page - 293 - in Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich

Image of the Page - 293 -

Image of the Page - 293 - in Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich

Text of the Page - 293 -

setzlich geduldet bleiben.1654 Sie verharren in diesem „Schwebezustand“ bis sie die Voraussetzungen einer „Aufenthaltsberechtigung aus außergewöhn- lichen Gründen“ erfüllen. In diesen Fällen wird die Ausweisungsentschei- dung aufgehoben.1655 Im weiteren Sinne ist deshalb die Behauptung zulässig, dass Spanien den Aufenthalt von irregulär aufhältigen Ausländer*innen faktisch duldet.1656 Dies bedeutet gleichzeitig, dass der spanische Staat alle damit einhergehenden Konsequenzen, wie die dadurch entstehenden prekä- ren Lebenssituationen, in Kauf nimmt. Ausgeglichen wird dies aber zumin- dest durch den Zugang zu Sozialleistungen auch während des irregulären Aufenthalts und die im Vergleich zu Deutschland und Österreich erleichter- ten Voraussetzungen zur Erlangung eines Aufenthaltsrechts, wie das Beispiel der sozialen Verwurzelung verdeutlicht.1657 Insgesamt verfügen irregulär aufhältige Ausländer*innen über zahlreiche Regularisierungsperspektiven, unabhängig davon, ob sie außergesetzlich geduldet sind. Rechtsinstitut der Duldung – Deutschland Grundsätzlich sind Ausländer*innen, insofern sie gem §50 Abs 1 AufenthG ausreisepflichtig sind und die Ausreisepflicht vollstreckbar ist,1658 abzuschie- ben. Da die Abschiebung aber oftmals nicht unmittelbar vollzogen werden kann, wurde in Deutschland das Rechtsinstitut der Duldung in §60a AufenthG eingeführt. Die Duldung betrifft somit die vorübergehende Aus- setzung der Abschiebung, wobei die Ausreisepflicht oder ihre Vollstreckbar- keit dadurch nicht beseitigt werden.1659 In Deutschland geht genau wie in Österreich mit der Duldung kein rechtmäßiger Aufenthalt einher.1660 Ende 2017 waren rund 166.000 Ausländer*innen geduldet,1661 was im Vergleich zu 2. 1654 Vgl Fernández Bessa/Brandariz García, Revista para el Análisis del Derecho 2016/4, 1 (8f). 1655 Siehe bereits ausführlich Kapitel 4.C.III.3.b. 1656 Vgl Sagarra Trias, Revista de Derecho Migratorio y Extranjería 2002/1, 96; González-Enríquez, Clandestino Project v Jänner 2009, 7, 17f; Arrese Iriondo, Re- vista de Derecho Migratorio y Extranjería 2010/25, 94f; Sabater/Domingo, Inter- national Migration Review 2012/46, 215f. 1657 Kapitel 5.E.I. 1658 §58 Abs 2 AufenthG und siehe Kapitel 5.A.I.2. 1659 Masuch/Gordzielik in Huber §60a AufenthG Rn34. 1660 §60a Abs 3 AufenthG und siehe Kapitel 5.A.I.3. 1661 BT-Drs 19/633, 38-40. A. Nichtrückführbarkeit 293 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
back to the  book Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich"
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Title
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Subtitle
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Author
Kevin Fredy Hinterberger
Publisher
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Location
Baden-Baden
Date
2020
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Size
15.3 x 22.7 cm
Pages
514
Category
Recht und Politik
Web-Books
Library
Privacy
Imprint
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten