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setzlich geduldet bleiben.1654 Sie verharren in diesem „Schwebezustand“ bis
sie die Voraussetzungen einer „Aufenthaltsberechtigung aus außergewöhn-
lichen Gründen“ erfüllen. In diesen Fällen wird die Ausweisungsentschei-
dung aufgehoben.1655 Im weiteren Sinne ist deshalb die Behauptung zulässig,
dass Spanien den Aufenthalt von irregulär aufhältigen Ausländer*innen
faktisch duldet.1656 Dies bedeutet gleichzeitig, dass der spanische Staat alle
damit einhergehenden Konsequenzen, wie die dadurch entstehenden prekä-
ren Lebenssituationen, in Kauf nimmt. Ausgeglichen wird dies aber zumin-
dest durch den Zugang zu Sozialleistungen auch während des irregulären
Aufenthalts und die im Vergleich zu Deutschland und Österreich erleichter-
ten Voraussetzungen zur Erlangung eines Aufenthaltsrechts, wie das Beispiel
der sozialen Verwurzelung verdeutlicht.1657 Insgesamt verfügen irregulär
aufhältige Ausländer*innen über zahlreiche Regularisierungsperspektiven,
unabhängig davon, ob sie außergesetzlich geduldet sind.
Rechtsinstitut der Duldung – Deutschland
Grundsätzlich sind Ausländer*innen, insofern sie gem §50 Abs 1 AufenthG
ausreisepflichtig sind und die Ausreisepflicht vollstreckbar ist,1658 abzuschie-
ben. Da die Abschiebung aber oftmals nicht unmittelbar vollzogen werden
kann, wurde in Deutschland das Rechtsinstitut der Duldung in §60a
AufenthG eingeführt. Die Duldung betrifft somit die vorübergehende Aus-
setzung der Abschiebung, wobei die Ausreisepflicht oder ihre Vollstreckbar-
keit dadurch nicht beseitigt werden.1659 In Deutschland geht genau wie in
Österreich mit der Duldung kein rechtmäßiger Aufenthalt einher.1660 Ende
2017 waren rund 166.000 Ausländer*innen geduldet,1661 was im Vergleich zu
2.
1654 Vgl Fernández Bessa/Brandariz García, Revista para el Análisis del Derecho
2016/4, 1 (8f).
1655 Siehe bereits ausführlich Kapitel 4.C.III.3.b.
1656 Vgl Sagarra Trias, Revista de Derecho Migratorio y Extranjería 2002/1, 96;
González-Enríquez, Clandestino Project v Jänner 2009, 7, 17f; Arrese Iriondo, Re-
vista de Derecho Migratorio y Extranjería 2010/25, 94f; Sabater/Domingo, Inter-
national Migration Review 2012/46, 215f.
1657 Kapitel 5.E.I.
1658 §58 Abs 2 AufenthG und siehe Kapitel 5.A.I.2.
1659 Masuch/Gordzielik in Huber §60a AufenthG Rn34.
1660 §60a Abs 3 AufenthG und siehe Kapitel 5.A.I.3.
1661 BT-Drs 19/633, 38-40. A. Nichtrückführbarkeit
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Title
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Subtitle
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Author
- Kevin Fredy Hinterberger
- Publisher
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 514
- Category
- Recht und Politik