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gegen in Österreich dies überhaupt ein Versagungsgrund für die Erteilung
der Karte für Geduldete ist.1735 Geduldeten Personen ist die Ausübung einer
selbstständigen Tätigkeit verwehrt.1736
Geduldete haben innerhalb der ersten 15 Monate Anspruch auf Leistun-
gen nach dem AsylbLG.1737 Diese Leistungen können jedoch aufgrund einer
Vielzahl an Gründen für einen Zeitraum von sechs Monaten eingeschränkt
werden.1738 Hierzu zählt bspw die sozialleistungsmotivierte Einreise oder die
von den Leistungsberechtigten selbst zu vertretende Unmöglichkeit der
Ausreise.1739 Das Dritte Gesetz zur Änderung des AsylbLG, das am 1.9.2019
in Kraft getreten ist, strukturiert die Anspruchseinschränkungen gem §1a
AsylbLG um und erweitert diese.1740 Nach den ersten 15 Monaten haben
geduldete Personen Anspruch auf Analogleistungen aus dem SGBXII, wenn
sie die Dauer ihres Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst
haben.1741 Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des AsylbLG wird die
erforderliche Voraufenthaltszeit von 15 auf 18 Monate verlängert.1742 Von
Leistungen nach SGBII und regulären Sozialhilfeleistungen sind Geduldete
ausgeschlossen.1743
Abschließend ist auf die Neuerungen durch die „Duldung für Personen
mit ungeklärter Identität“ hinzuweisen, mit der verschärfte Rechtsfolgen
einhergehen.1744 Derart geduldete Ausländer*innen unterliegen einem Er-
werbstätigkeitsverbot und Leistungskürzungen gem §1a AsylbLG.1745 Wei-
s/2017/11/fluera_lsa_gutachten_2017_Mitwirkungspflichten_im_Auslaenderre
cht.pdf (4.12.2018) 11f.
1735 Siehe Kapitel 5.A.I.3.a.
1736 Gem §32 BeschV kann Geduldeten nur die „Beschäftigung“ erlaubt werden,
wonach sich aus einer Gesamtschau mit §2 Abs 2 AufenthG ergibt, dass eine
„selbstständige Tätigkeit“ hiervon nicht umfasst ist.
1737 §1 Abs 1 Z 4 AsylbLG; vgl Korff in Rolfs/Giesen/Keikebohm/Udsching §1
AsylbLG Rn15-17.
1738 Siehe §1a Abs 1-3 und §14 Abs 1 AsylbLG; vgl Schneider, NZS 2018, 561f.
1739 Vgl Korff in Rolfs/Giesen/Keikebohm/Udsching §1a AsylbLG Rn8-13 und 16-22.
1740 Vgl Genge, Das Migrationspaket – Beilage zum Asylmagazin 8–9/2019, 20f.
1741 §2 AsylbLG; siehe Fn 968.
1742 §2 Abs 1 AsylbLG idF Dritte Gesetz zur Änderung des AsylbLG. Kritisch Gen-
ge, Das Migrationspaket – Beilage zum Asylmagazin 8–9/2019, 18f.
1743 §7 Abs 1 S 2 Z 3 SGBII und §23 Abs 2 SGBXII; vgl Groth in Rolfs/Giesen/
Keikebohm/Udsching §23 SGBXII Rn15.
1744 Siehe bereits Kapitel 5.A.I.2.a.
1745 §60b Abs 5 S 2 AufenthG idF „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ und §1a Abs 3
AsylbLG idF „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“. Vgl Eichler, Das Migrationspaket
– Beilage zum Asylmagazin 8–9/2019, 70f.
Kapitel 5 – Der integrierte Rechtsvergleich von Regularisierungen
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Title
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Subtitle
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Author
- Kevin Fredy Hinterberger
- Publisher
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 514
- Category
- Recht und Politik