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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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Page - 308 - in Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich

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gemacht hat.1780 Seit dem Fremdenrechtsänderungsgesetz 2017 ist jede*r Fremde explizit angehalten, bei der zuständigen ausländischen Behörde (Botschaft oder Konsulat) ein Reisedokument einzuholen und alle notwen- digen Schritte und Handlungen zur Erlangung ebendieses zu setzen.1781 Hiervon ist insbesondere umfasst, dass der*die Fremde das Dokument selbst beantragt und wahrheitsgemäße Angaben zu seiner*ihrer Identität und Herkunft macht.1782 Die Erfüllung dieser Mitwirkungspflicht hat der*die Fremde selbst nachzuweisen. Darüber hinaus wird das BFA ermächtigt, eine Person zur zuständigen ausländischen Vertretungsbehörde zu laden, wenn dies notwendig erscheint,1783 um ein Reisedokument oder dergleichen zu erlangen.1784 Status Liegen die Duldungsvoraussetzungen vor,1785 hat das BFA den Betroffenen eine Karte für Geduldete auszustellen.1786 Eine Person ist grundsätzlich erst mit Ausstellung der Duldungskarte geduldet,1787 weshalb diesem Akt kon- stitutive Wirkung zukommt.1788 Wie es der Name bereits zum Ausdruck bringt, ist der Aufenthalt von geduldeten Personen nicht rechtmäßig und die Ausreiseverpflichtung bleibt aufrecht.1789 Mit anderen Worten wird der Aufenthalt in Österreich lediglich gestattet.1790 Bei Wegfall der Vorausset- zungen kann die Duldungskarte entzogen werden.1791 Die konstitutive Wirkung der Ausstellung der Karte ist nur dann nicht gegeben, wenn bereits b. 1780 VwGH 30.6.2015, Ra 2014/21/0040. 1781 §46 Abs 2 FPG; kritisch Klammer, Beugehaft nach dem FPG in Filzwieser/ Taucher (Hrsg), Asyl- und Fremdenrecht. Jahrbuch 2018 (2018) 147 (150-154) und Geiger, Die Beugehaft zur Durchsetzbarkeit von Mitwirkungspflichten im Rahmen des Fremdenpolizeigesetzes, migraLex 2019, 2 (4-7). 1782 §36 Abs 2 BFA-VG. 1783 §46 Abs 2b FPG. 1784 §46 Abs 2a FPG; kritisch Klammer in Filzwieser/Taucher 150-154. 1785 Siehe etwa VwGH 31.8.2017, Ro 2016/21/0019, Rn29ff. 1786 Siehe VwGH 16.5.2012, 2012/21/0053 zur Verlängerung von „Duldungen“. 1787 §46a Abs 4 und 5 FPG. 1788 VfGH 29.11.2016, E 847/2016. Eine Ausnahme hiervon besteht, wenn die „Duldung“ bereits zu einem früheren Zeitpunkt rechtskräftig festgestellt wur- de. Siehe bereits Fn 1771. 1789 §31 Abs 1a Z 3 und §46 Abs 1 FPG. 1790 §46a Abs 4 u 5 FPG. 1791 VwGH 31.8.2017, Ro 2016/21/0019, Rn30. Kapitel 5 – Der integrierte Rechtsvergleich von Regularisierungen 308 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Title
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Subtitle
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Author
Kevin Fredy Hinterberger
Publisher
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Location
Baden-Baden
Date
2020
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Size
15.3 x 22.7 cm
Pages
514
Category
Recht und Politik
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