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Aufenthaltsrecht
Die Aufenthaltsberechtigung wird in der Regel für ein Jahr erteilt, wobei
gleichzeitig mit der genannten Aufenthaltsberechtigung eine Arbeitserlaub-
nis beantragt werden kann.1857
Zwischenergebnis
Prüfungsmaßstab für den Regularisierungszweck „Nichtrückführbarkeit“
bildet das Non-Refoulement-Gebot und die RückführungsRL. Letztere
verpflichtet die Mitgliedstaaten den irregulären Aufenthalt entweder
durch die Rückführung oder durch das Erteilen eines Aufenthaltsrechts zu
beenden. Nach der hier vertretenen Ansicht resultieren aus der Rückfüh-
rungsRL zwei Regularisierungspflichten. Diese Pflicht greift einerseits,
wenn eine Rückführung das Non-Refoulement-Gebot verletzten würde.
Vertritt man diese Meinung nicht, besteht aufgrund des Non-Refoule-
ment-Gebots bloß ein besonderer Ausweisungsschutz für Migrant*innen,
aber keine Pflicht zur Erteilung eines Aufenthaltsrechts. Andererseits be-
steht nach der hier vertretenen Ansicht eine Regularisierungspflicht nach
der RückführungsRL in Fällen dauerhafter Nichtrückführbarkeit, dh,
wenn eine Person nicht innerhalb von 18 Monaten vom jeweiligen Mit-
gliedstaat abgeschoben werden kann.
Betreffend die rechtsvergleichende Untersuchung des Regularisierungs-
zwecks „Nichtrückführbarkeit“ kann eingangs festgehalten werden, dass
einerseits Österreich und Deutschland und andererseits Spanien unter-
schiedliche Wege im Umgang mit irregulär aufhältigen Fremden bzw Aus-
länder*innen gefunden haben, die nicht rückführbar sind. Dies wurde
auch bereits in Kapitel 4 deutlich, wo der jeweils unterschiedlich ausgebil-
dete Zugang zu Sozialleistungen und zur Gesundheitsversorgung themati-
siert wurde.1858
Das spanische Recht lässt die Situation von irregulär aufhältigen Mi-
grant*innen, die nicht abgeschoben werden können, ungeregelt.1859 Man
kann von einer de facto bzw außergesetzlichen Duldung irregulär aufhälti-
ger Migrant*innen in den ausgemachten Sachverhaltskonstellationen spre-
chen, da entweder gar keine Regelungen bestehen oder unklar ist wie die
b.
III.
1857 Art 129 Abs 2 und 130 Abs 1 REDYLE; siehe Kapitel 4.C.II.2.
1858 Siehe Kapitel 4.D.
1859 Mit Ausnahme jener Aufenthaltsberechtigungen, die noch erörtert werden.
Kapitel 5 – Der integrierte Rechtsvergleich von Regularisierungen
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Title
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Subtitle
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Author
- Kevin Fredy Hinterberger
- Publisher
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 514
- Category
- Recht und Politik