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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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Page - 324 - in Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich

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sammenhang wird weiters auf die Ausführungen in Kapitel 5.E.III.1. verwie- sen. Erteilungsvoraussetzungen Maßgebliche Erteilungsvoraussetzung ist, dass die Person im Sinne des §60a Abs 2 AufenthG geduldet oder gem §55 dtAsylG „gestattet“ ist oder über eine Aufenthaltserlaubnis verfügt. Im Hinblick auf die vorliegende Arbeit und die Regularisierungsdefinition ist besonders relevant, dass die Aufenthaltserlaubnis aus der Duldung heraus beantragt werden kann.1869 Zu beachten sind hierbei die durch das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ ein- geführten Neuerungen, speziell die „Duldung für Personen mit ungeklär- ter Identität“.1870 Gem §105 Abs 3 AufenthG idF „Geordnete-Rückkehr- Gesetz“ werden jene Zeiten, in denen man im Besitz einer solchen Dul- dung ist, nicht als Vorduldungszeiten angerechnet.1871 Dies führt zu einer gravierenden Verschlechterung der aufenthaltsrechtlichen Perspektive von Geduldeten „mit ungeklärter Identität“. Zu beachten ist jedoch, dass man die unterlassenen Passbeschaffungshandlungen jederzeit nachholen und derart die Pflichtverletzung heilen kann.1872 Folglich ist dem*der Auslän- der*in die Duldung „ohne den Zusatz ‚für Personen mit ungeklärter Iden- tität‘ auszustellen“.1873 Durch die Heilung entfalten die die Duldungszei- ten vor Ausstellung der „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ wieder „aufenthaltsrechtliche Wirkung“ und sind in der Folge „auf die Voraufenthaltszeiten für die §§25a und b AufenthG anrechenbar“.1874 Weiters wird verlangt, dass eine „nachhaltige Integration“ vorliegt. In §25b Abs 1 S 2 AufenthG werden bestimmte Voraussetzungen gesetzlich aufgelistet, die zu erfüllen sind, wobei laut den Erläuterungen „besondere Integrationsleistungen von vergleichbarem Gewicht ebenfalls zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach §25b führen können, auch wenn die Vor- 1. 1869 Siehe Kapitel 2.A.II.1. 1870 §60b AufenthG idF „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“. 1871 Siehe im Detail Kapitel 5.A.I.2.a. 1872 §60b Abs 4 AufenthG idF „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ und siehe Kapi- tel 5.E.III.1. 1873 §60b Abs 4 S 4 AufenthG idF „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“. 1874 Eichler, Das Migrationspaket – Beilage zum Asylmagazin 8–9/2019, 71 mit Ver- weis auf BT-Drs 19/10047, 39. Kapitel 5 – Der integrierte Rechtsvergleich von Regularisierungen 324 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Title
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Subtitle
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Author
Kevin Fredy Hinterberger
Publisher
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Location
Baden-Baden
Date
2020
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Size
15.3 x 22.7 cm
Pages
514
Category
Recht und Politik
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