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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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Page - 333 - in Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich

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Ein Antrag auf Erteilung eines „Aufenthaltstitels aus Gründen des Art 8 EMRK“ ist zurückzuweisen, wenn sich bei Antragstellung kein geänderter Sachverhalt des Privat- und Familienlebens im Verhältnis zur zuletzt erlas- senen Rückkehrentscheidung ergibt (res iudicata).1940 Aufenthaltsrecht Diesbezüglich wird auf die allgemeinen Ausführungen in Kapitel 4.B.III.2.d. verwiesen. Kommt das BFA zum Schluss, dass die Rückkehrentscheidung aufgrund des schützenswerten Privat- und Familienlebens auf Dauer unzu- lässig ist, hat es eine „Aufenthaltsberechtigung“ zu erteilen. Erfüllt der*die Fremde überdies die zusätzlichen Voraussetzungen ist eine „Aufenthaltsbe- rechtigung plus“ zu erteilen. Hervorzuheben ist, dass der*die Fremde – im Vergleich zu den anderen „Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen“ – einen Rechtsanspruch auf Erteilung des Aufenthaltstitels hat, wenn er*sie die Voraussetzungen erfüllt.1941 Hierbei verfügt die Behörde über keinen Ermessensspielraum. Seit dem Fremdenrechtsänderungsge- setz 2015 kann auch das BVwG über die Erteilung eines „Aufenthaltstitels aus Gründen des Art 8 EMRK“ absprechen.1942 Darüber hinaus ist zu erwähnen, dass im Falle der Abweisung eines An- trags auf Erteilung eines „Aufenthaltstitels aus Gründen des Art 8 EMRK“ die Voraussetzungen des §57 AsylG, dh der „Aufenthaltsberechtigung be- sonderer Schutz“, nicht zu prüfen sind, da dies gesetzlich nicht vorgesehen ist.1943 Zwischenergebnis Die Untersuchung hat gezeigt, dass die drei Mitgliedstaaten in dem Regu- larisierungszweck „soziale Bindungen“ vereinfacht gesagt humanitäre Er- wägungen als legitimen Grund für die Erteilung eines Aufenthaltsrechts anerkennen. Prüfungsmaßstab für den Regularisierungszwecks „soziale 2. IV. 1940 §58 Abs 10 AsylG und näher VwGH 16.12.2015, Ro 2015/21/0037. 1941 In dem Sinne auch Filzwieser/Frank/Kloibmüller/Raschhofer, Asyl- und Fremden- recht §55 AsylG K 2. 1942 In dem Sinne Filzwieser/Frank/Kloibmüller/Raschhofer, Asyl- und Fremdenrecht §55 AsylG K 5. 1943 VwGH 12.11.2015, Ra 2015/21/0101 und 16.12.2016, Ra 2015/21/0166. B. Soziale Bindungen 333 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Title
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Subtitle
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Author
Kevin Fredy Hinterberger
Publisher
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Location
Baden-Baden
Date
2020
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Size
15.3 x 22.7 cm
Pages
514
Category
Recht und Politik
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