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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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Page - 343 - in Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich

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Die gesetzlich eröffnete Regularisierungsperspektive kann oftmals nicht realisiert werden. Aufenthaltsrecht Die im Rahmen der Aufenthaltserlaubnis gem §25 Abs 3 AufenthG getätig- ten Ausführungen zum Aufenthaltsrecht sind auch für die Aufenthaltser- laubnis gem §25 Abs 5 AufenthG relevant.1995 Wie bereits ausgeführt, entscheidet die Ausländerbehörde nach vorheriger Beteiligung des BAMF1996 über das Vorliegen eines „nationalen Abschiebungsverbotes“ und nach pflichtgemäßem Ermessen.1997 Ist eine Person aber bereits 18 Monate geduldet, wird die Ermessens- zu einer Sollregelung.1998 Die Aufenthaltser- laubnis kann für längstens drei Jahre erteilt werden, unter Umständen aber für längstens sechs Monate, solange sich die Ausländer*innen „noch nicht mindestens 18 Monate rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten“ haben.1999 Am Rande sei erwähnt, dass die „nationalen Abschiebungsverbote“ auch im Asylverfahren geprüft und vom BAMF bei Vorliegen der Voraussetzun- gen festgestellt werden.2000 Anschließend kann die Aufenthaltserlaubnis beantragt werden, wobei die Ausländerbehörde hierbei an die Entschei- dung des BAMF gebunden ist.2001 Diese Fallkonstellation ist jedoch nicht als Regularisierung zu qualifizieren und wird deshalb nicht näher behan- delt. Mit der Aufenthaltserlaubnis ist die Ausübung einer unselbstständigen Beschäftigung zulässig, wenn die Bundesagentur für Arbeit zustimmt.2002 Eine Vorrangprüfung ist nicht erforderlich.2003 Darüber hinaus kann auch eine selbstständige Tätigkeit erlaubt werden.2004 2. 1995 Siehe Kapitel 5.A.II.1.b. 1996 §72 Abs 2 AufenthG. 1997 Vgl Maaßen/Kluth in Kluth/Heusch §25 AufenthG Rn151. 1998 §25 Abs 5 S 2 AufenthG; vgl Maaßen/Kluth in Kluth/Heusch §25 AufenthG Rn152-154. 1999 §26 Abs 1 S 1 AufenthG. 2000 §31 Abs 1 S 4 dtAsylG und siehe Kapitel 5.A.I.2.a. 2001 §42 S 1 dtAsylG; vgl aber Marx, Aufenthalts-, Asyl- und Flüchtlingsrecht §5 Rn36f. 2002 §39 Abs 2 AufenthG. 2003 §31 BeschV. 2004 §21 Abs 6 AufenthG. C. Familieneinheit 343 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Title
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Subtitle
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Author
Kevin Fredy Hinterberger
Publisher
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Location
Baden-Baden
Date
2020
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Size
15.3 x 22.7 cm
Pages
514
Category
Recht und Politik
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