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zwischen den (privaten und) familiären Interessen des*r Fremden am Ver-
bleib in Österreich und dem öffentlichen Interesse des österreichischen
Staates an der Außerlandesbringung stattzufinden. Nach der Rspr des VwGH
ist bspw die Trennung von Ehepartner*innen nur zulässig, wenn dem
öffentlichen Interesse an der Außerlandesbringung ein großes Gewicht
beizumessen ist, etwa wenn der*die Fremde straffällig wird oder von Anfang
an beabsichtigt hat die fremdenrechtlichen Regelungen zu umgehen.2012 Der
Bindung des*r Fremden an den*die Ehepartner*in kommt im Rahmen der
Interessensabwägung besondere Bedeutung zu. Nach dem VwGH müssen in
einem solchen Fall „nähere Feststellungen zu den Lebensverhältnissen des
Fremden und seines Ehepartners, insbesondere zu den Wohnverhältnissen,
der Art ihrer Beschäftigungen und den erzielten Einkommen, aber etwa auch
zur Frage der Deutschkenntnisse sowie zu den Bindungen zum Heimatstaat
und zur Möglichkeit und Zumutbarkeit der Führung eines Familienlebens
außerhalb Österreichs getroffen werden“.2013 Damit ein Familienleben im
Sinne des Art 8 EMRK besteht kommt es aber gerade nicht darauf an, dass
formell eine Heirat besteht, vielmehr zählen enge persönliche und „faktische
Familienbindungen […], die sich in einer Reihe von Umständen – etwa dem
Zusammenleben, der Länge der Beziehung oder der Geburt gemeinsamer
Kinder“2014 – ausdrücken.
Das Kindeswohl steht bei der Interessensabwägung betreffend Kinder
bzw Minderjähriger im Mittelpunkt.2015 Der VwGH misst der Bindung
zum Heimatstaat hierbei besonderer Bedeutung zu, insbesondere „wo die
Kinder geboren wurden, in welchem Land und in welchem kulturellen
und sprachlichen Umfeld sie gelebt haben, wo sie ihre Schulbildung absol-
viert haben, ob sie die Sprache des Heimatstaats sprechen, und insbesonde-
re, ob sie sich in einem anpassungsfähigen Alter befinden“.2016
Aufenthaltsrecht
Diesbezüglich wird auf die Ausführungen in Kapitel 4.B.III.2.d. und Kapi-
tel 5.B.III.2. verwiesen.
2.
2012 VwGH 6.9.2018, Ra 2018/18/0026 mwN.
2013 VwGH 2.5.2018, Ra 2018/18/0159.
2014 VwGH 29.11.2017, Ra 2017/18/0425 mit Hinweis auf die einschlägige EGMR-
Rspr.
2015 Siehe nur VwGH 30.8.2017, Ra 2017/18/0070 bis 0072 mwN und Art 3 Abs 1
KRK.
2016 VwGH 21.3.2018, Ra 2017/18/0333 und siehe §9 Abs 2 Z 5 BFA-VG.
C. Familieneinheit
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Title
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Subtitle
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Author
- Kevin Fredy Hinterberger
- Publisher
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 514
- Category
- Recht und Politik