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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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Page - 345 - in Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich

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zwischen den (privaten und) familiären Interessen des*r Fremden am Ver- bleib in Österreich und dem öffentlichen Interesse des österreichischen Staates an der Außerlandesbringung stattzufinden. Nach der Rspr des VwGH ist bspw die Trennung von Ehepartner*innen nur zulässig, wenn dem öffentlichen Interesse an der Außerlandesbringung ein großes Gewicht beizumessen ist, etwa wenn der*die Fremde straffällig wird oder von Anfang an beabsichtigt hat die fremdenrechtlichen Regelungen zu umgehen.2012 Der Bindung des*r Fremden an den*die Ehepartner*in kommt im Rahmen der Interessensabwägung besondere Bedeutung zu. Nach dem VwGH müssen in einem solchen Fall „nähere Feststellungen zu den Lebensverhältnissen des Fremden und seines Ehepartners, insbesondere zu den Wohnverhältnissen, der Art ihrer Beschäftigungen und den erzielten Einkommen, aber etwa auch zur Frage der Deutschkenntnisse sowie zu den Bindungen zum Heimatstaat und zur Möglichkeit und Zumutbarkeit der Führung eines Familienlebens außerhalb Österreichs getroffen werden“.2013 Damit ein Familienleben im Sinne des Art 8 EMRK besteht kommt es aber gerade nicht darauf an, dass formell eine Heirat besteht, vielmehr zählen enge persönliche und „faktische Familienbindungen […], die sich in einer Reihe von Umständen – etwa dem Zusammenleben, der Länge der Beziehung oder der Geburt gemeinsamer Kinder“2014 – ausdrücken. Das Kindeswohl steht bei der Interessensabwägung betreffend Kinder bzw Minderjähriger im Mittelpunkt.2015 Der VwGH misst der Bindung zum Heimatstaat hierbei besonderer Bedeutung zu, insbesondere „wo die Kinder geboren wurden, in welchem Land und in welchem kulturellen und sprachlichen Umfeld sie gelebt haben, wo sie ihre Schulbildung absol- viert haben, ob sie die Sprache des Heimatstaats sprechen, und insbesonde- re, ob sie sich in einem anpassungsfähigen Alter befinden“.2016 Aufenthaltsrecht Diesbezüglich wird auf die Ausführungen in Kapitel 4.B.III.2.d. und Kapi- tel 5.B.III.2. verwiesen. 2. 2012 VwGH 6.9.2018, Ra 2018/18/0026 mwN. 2013 VwGH 2.5.2018, Ra 2018/18/0159. 2014 VwGH 29.11.2017, Ra 2017/18/0425 mit Hinweis auf die einschlägige EGMR- Rspr. 2015 Siehe nur VwGH 30.8.2017, Ra 2017/18/0070 bis 0072 mwN und Art 3 Abs 1 KRK. 2016 VwGH 21.3.2018, Ra 2017/18/0333 und siehe §9 Abs 2 Z 5 BFA-VG. C. Familieneinheit 345 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Title
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Subtitle
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Author
Kevin Fredy Hinterberger
Publisher
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Location
Baden-Baden
Date
2020
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Size
15.3 x 22.7 cm
Pages
514
Category
Recht und Politik
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