Page - 351 - in Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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Ähnlich wie bei der spanischen Aufenthaltsberechtigung muss es sich um
Minderjährige handeln, ein wesentlicher Unterschied ist jedoch, dass für
den österreichischen Aufenthaltstitel nur „unbegleitete“ Minderjährige in
Frage kommen. Eine Parallele besteht dahingehend, dass Minderjährige in
den persönlichen Anwendungsbereich fallen, die in Obhut des Kinder-
und Jugendhilfeträgers sind. Im spanischen Ausländerrecht ist allgemeiner
davon die Rede, dass eine in Spanien ansässige Institution Vormund sein
muss. Die österreichische „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“ gilt für die Dauer von
zwei Jahren und somit ein Jahr länger als die spanische Aufenthaltsberech-
tigung.
Der österreichische „Aufenthaltstitel aus Gründen des Art 8 EMRK“ er-
fordert eine Verhältnismäßigkeitsprüfung in Bezug auf das (Privat- und)
Familienleben und ist im Rahmen eines Asylverfahrens oder auf Antrag zu
prüfen. Trotz mangelnder Statistiken ist anzunehmen, dass es sich hierbei
um die wichtigste Regularisierung des österreichischen Rechts handelt.
Hierfür sprechen die Erteilungsvoraussetzungen, die im Vergleich zu den
anderen österreichischen Regularisierungen in der Praxis wohl noch am
ehesten zu erfüllen sind. Das österreichische Recht ist grundsätzlich mit
dem Ausweisungsschutz gem Art 8 EMRK vereinbar, da es die vom EGMR
geforderte Interessensabwägung auf einfachgesetzlicher Ebene kodifiziert
hat.
Die deutsche „Aufenthaltserlaubnis für vollziehbar Ausreisepflichtige,
wenn die Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich
ist“, zielt vor allem auf „inlandsbezogene Abschiebehindernisse“ ab, wobei
Art 8 EMRK und der damit einhergehenden Abwägung zwischen privaten/
familiären Interessen und öffentlichem Interesse an der Aufenthaltsbeendi-
gung ein besonderer Stellenwert eingeräumt wird. Folglich erfüllt das
deutsche Recht grundsätzlich seine nach Art 8 EMRK bestehende Verpflich-
tung, Ausländer*innen bei einem bestehenden Privat- und/oder Familienle-
ben einen besonderen Ausweisungsschutz zu garantieren. Gleichzeitig ist die
Aufenthaltserlaubnis auch von Art 3 EMRK geprägt, da Sachverhaltskon-
stellationen, die unter diese Bestimmung fallen, ebenso erfasst werden.2048
Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass die Aufenthaltserlaubnis in der
Praxis, wie bereits in Kapitel 5.A.III. ausgeführt, beim Bestehen von tatsäch-
2048 Hierbei ist jedoch das Verhältnis zur „Aufenthaltserlaubnis bei zielstaatsbezo-
genen Abschiebungsverboten“ gem §25 Abs 3 AufenthG zu beachten. Liegt
ein „zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot“ vor, ist die Aufenthaltserlaubnis
gem §25 Abs 3 AufenthG aufgrund des besseren Zugangs zum Arbeitsmarkt
und zu Sozialleistungen „vorrangig“ zu erteilen. C. Familieneinheit
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Title
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Subtitle
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Author
- Kevin Fredy Hinterberger
- Publisher
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 514
- Category
- Recht und Politik