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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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Page - 377 - in Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich

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von den landesgesetzlichen Regelungen abhängt.2225 Schwantner hat heraus- gearbeitet, dass der gesicherte Lebensunterhalt durchgängig als besonders wichtig erachtet wird.2226 In jedem Fall muss eine besonders dringliche Einzelfallsituation die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlich machen.2227 Versagungsgründe stellen das Begehen von Straftaten „mit erheblichem Gewicht“2228 und das Feststehen eines bereits konkreten Rück- führungstermins dar.2229 Aufenthaltsrecht Die Aufenthaltserlaubnis kann nach der allgemeinen Regel in §26 Abs 1 S 1 AufenthG für jeweils längstens drei Jahre erteilt werden. Aufgrund der Besonderheiten des Härtefallverfahrens ergeben sich Unterschiede im Hinblick auf die Rechtsschutzmöglichkeiten.2230 Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.2231 Inhaber*innen einer Aufenthaltserlaubnis gem §23a AufenthG haben grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld II gem SGBII oder Sozialhilfe gem SGBXII.2232 „Aufenthaltstitel in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen“ – Österreich Der „Aufenthaltstitel in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen“ stellt einen autonom-nationalen Schutzmechanismus dar und geht im Speziellen über die in Art 8 EMRK festgelegte völkerrechtliche Verpflichtung hinaus. Österreich stellt, wie bereits oben dargelegt,2233 grundsätzlich keine b. 2. 2225 Vgl Schwantner, Zur Arbeit der Härtefallkommissionen, Asylmagazin 2016, 63 (63f). 2226 Schwantner, Asylmagazin 2016, 64. 2227 Vgl Bergmann/Röcker in Bergmann/Dienelt §23a AufenthG Rn11f. 2228 Vgl den diesbezüglichen Meinungsstand bei Bergmann/Röcker in Bergmann/ Dienelt §23a AufenthG Rn13 und Maaßen/Kluth in Kluth/Heusch §23a AufenthG Rn8. 2229 §23a Abs 1 S 3 AufenthG. Kritisch Schwantner, Asylmagazin 2016, 63 in Bezug auf die in §59 Abs 1 S 3 AufenthG normierte Möglichkeit, dass vom Andro- hen einer Abschiebung abgesehen werden kann. 2230 Vertiefend Bergmann/Röcker in Bergmann/Dienelt §23a AufenthG Rn23-26. 2231 §23a Abs 2 S 5 AufenthG. 2232 Frings/Janda/Keßler/Steffen, Sozialrecht Rn935. 2233 Siehe Kapitel 4.B.III.1. D. Vulnerabilität 377 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Title
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Subtitle
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Author
Kevin Fredy Hinterberger
Publisher
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Location
Baden-Baden
Date
2020
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Size
15.3 x 22.7 cm
Pages
514
Category
Recht und Politik
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