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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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Page - 379 - in Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich

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Schwelle des bestehenden Privat- oder Familienlebens erreicht werden muss.2239 Weitere wesentliche Voraussetzungen sind ein Rechtsanspruch auf eine ortsübliche Unterkunft, eine ausreichende Krankenversicherung sowie feste und regelmäßige Einkünfte.2240 Als solche Einkünfte gilt für eine al- leinstehende Person der Richtsatz in Höhe von 909 € und für ein Ehepaar in Höhe von 1363 € für das Jahr 2018,2241 wobei das BFA eine Prognose- entscheidung zu treffen hat.2242 Dies bedeutet, dass die Person selbsterhal- tungsfähig sein muss, was aufgrund des zwar theoretisch vorhandenen, aber faktisch nicht bestehenden Arbeitsmarktzugangs als Asylwerber*in kaum zu erfüllen ist.2243 Gleiches gilt für unrechtmäßig aufhältige Fremde, die über überhaupt keinen Arbeitsmarktzugang verfügen.2244 In dem Zu- sammenhang ist aber darauf hinzuweisen, dass diese Voraussetzungen auch durch das Erfüllen einer Patenschaftserklärung erfüllt werden kön- nen.2245 Abschließend darf die Erteilung des Aufenthaltstitels zu keiner Be- lastung der Beziehungen Österreichs zu einem anderen Staat oder Völker- rechtssubjekt – wie der EU – führen. In der Praxis sollte diese Aufenthaltsberechtigung wohl auf Fälle über- langer Asylverfahren abzielen (abgewiesene Asylwerber*innen), da der Aufenthalt während des laufenden Verfahrens rechtmäßig ist.2246 Führt ein Asylverfahren weder zur Gewährung des Status als Asylberechtigten*r noch zum Status als subsidiär Schutzberechtige*r und hat es länger als drei Jahre gedauert, ist sohin die Stellung dieses Antrags möglich. In der Praxis scheinen aber die insgesamt doch sehr hoch angesetzten zeitlichen Hürden und das Erfordernis der Selbsterhaltungsfähigkeit den Erwerb dieses Auf- enthaltstitels zu verunmöglichen.2247 2239 Siehe Kapitel 5.B.III. und Kapitel 5.C.III. 2240 §60 Abs 2 AsylG. Vgl noch zur Vorgängerbestimmung VwGH 25.3.2010, 2010/21/0088. 2241 §11 Abs 5 NAG iVm §293 ASVG. 2242 VwGH 18.3.2010, 2008/22/0637; 21.6.2011, 2009/22/0060 und 23.11.2017, Ra 2017/22/0144. 2243 Siehe zum Arbeitsmarktzugang von Asylwerber*innen Peyrl, Arbeitsmarkt 302ff. 2244 Siehe Kapitel 4.B.II.2. 2245 §2 Abs 1 Z 26 AsylG; VwGH 11.6.2014, 2013/22/0356 und in dem Sinne auch Filzwieser/Frank/Kloibmüller/Raschhofer, Asyl- und Fremdenrecht §56 AsylG K 2. 2246 §13 Abs 1 AsylG. 2247 In eine ähnliche Richtung gehend Bassermann, Überblick über nationale Schutzstatus in Österreich v Mai 2019, 49. D. Vulnerabilität 379 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Title
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Subtitle
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Author
Kevin Fredy Hinterberger
Publisher
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Location
Baden-Baden
Date
2020
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Size
15.3 x 22.7 cm
Pages
514
Category
Recht und Politik
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