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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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Erteilungsvoraussetzungen Die Aufenthaltserlaubnis richtet sich nur an Geduldete.2352 Nach den AVV-AufenthG wird die Aufenthaltserlaubnis aufgrund der beruflichen Qualifikation und der Integration in den Arbeitsmarkt erteilt.2353 Folglich ist die maßgebliche Erteilungsvoraussetzung, dass eine qualifizierte Berufs- ausbildung absolviert wurde, worunter solche mit einer mindestens zwei- jährigen Ausbildungsdauer fallen.2354 Dazu zählen der Abschluss eines Hochschulstudiums oder die Berufsausbildung zum*r Facharbeiter*in in Deutschland.2355 Haben geduldete Fachkräfte ihre berufliche Qualifikation vor der Einreise nach Deutschland erworben, ist dies ebenfalls ausrei- chend, insofern sie überdies eine dreijährige Vorbeschäftigungszeit nach- weisen können, in der sie eine qualifizierte Beschäftigung ausgeübt ha- ben.2356 Wurde die Qualifikation im Ausland erworben, ist es anspruchs- schädlich, wenn während der Vorbeschäftigungszeit Sozialleistungen bezo- gen wurden.2357 Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis bedarf der Zustim- mung durch die Bundesagentur für Arbeit, die die fachliche Kompetenz des*r Ausländers*in beurteilt,2358 wobei keine Vorrangprüfung erfolgt. Die Geduldeten müssen weiters über ein konkretes Arbeitsplatzangebot für eine ihrer beruflichen Qualifikation entsprechende Beschäftigung ver- fügen.2359 Dieses Erfordernis ist vergleichbar mit der maßgeblichen Ertei- lungsvoraussetzung der sozialen Verwurzelung in Spanien.2360 Mit der Aufenthaltserlaubnis soll es den Betroffenen ermöglicht werden, die er- worbene berufliche Qualifikation durch den Erwerb eines rechtmäßigen Aufenthalts und einer Arbeitserlaubnis auch tatsächlich auszuüben.2361 Schammann bezeichnet Arbeit und Leistung deshalb als neue Strukturprin- zipien der deutschen „Flüchtlingspolitik“: „Asylsuchende können sich jetzt 1. 2352 In dem Sinne Dienelt in Bergmann/Dienelt §18a AufenthG Rn3 und siehe Ka- pitel 5.A.I.2. 2353 Nr18a.0 AVV-AufenthG. 2354 §18a Abs 1 Z 1 lita AufenthG und §6 Abs 1 S 2 BeschV; vgl Nr18a.1.1.1 AVV- AufenthG. 2355 §18a Abs 1 Z 1 lita und b AufenthG; vgl Nr18a.1.1.1 und 18a.1.1.2 AVV- AufenthG und vertiefend Dienelt in Bergmann/Dienelt §18a AufenthG Rn5-7. 2356 §18a Abs 1 Z 1 litc AufenthG; vgl Nr18a.1.1.3 AVV-AufenthG. 2357 Vgl Nr18a.1.1.3 AVV-AufenthG. 2358 §18a Abs 2 S 1 AufenthG; vgl Nr18a.1.0 und 18a.2.1 AVV-AufenthG. 2359 Vgl BT-Drs 16/10288, 9 und Dienelt in Bergmann/Dienelt §18a AufenthG Rn24. 2360 Siehe Kapitel 5.E.I. 2361 Vgl BT-Drs 16/10288, 9 und Nr18a.0 AVV-AufenthG. Kapitel 5 – Der integrierte Rechtsvergleich von Regularisierungen 396 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Title
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Subtitle
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Author
Kevin Fredy Hinterberger
Publisher
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Location
Baden-Baden
Date
2020
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Size
15.3 x 22.7 cm
Pages
514
Category
Recht und Politik
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