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Erteilungsvoraussetzungen
Die Aufenthaltserlaubnis richtet sich nur an Geduldete.2352 Nach den
AVV-AufenthG wird die Aufenthaltserlaubnis aufgrund der beruflichen
Qualifikation und der Integration in den Arbeitsmarkt erteilt.2353 Folglich
ist die maßgebliche Erteilungsvoraussetzung, dass eine qualifizierte Berufs-
ausbildung absolviert wurde, worunter solche mit einer mindestens zwei-
jährigen Ausbildungsdauer fallen.2354 Dazu zählen der Abschluss eines
Hochschulstudiums oder die Berufsausbildung zum*r Facharbeiter*in in
Deutschland.2355 Haben geduldete Fachkräfte ihre berufliche Qualifikation
vor der Einreise nach Deutschland erworben, ist dies ebenfalls ausrei-
chend, insofern sie überdies eine dreijährige Vorbeschäftigungszeit nach-
weisen können, in der sie eine qualifizierte Beschäftigung ausgeübt ha-
ben.2356 Wurde die Qualifikation im Ausland erworben, ist es anspruchs-
schädlich, wenn während der Vorbeschäftigungszeit Sozialleistungen bezo-
gen wurden.2357 Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis bedarf der Zustim-
mung durch die Bundesagentur für Arbeit, die die fachliche Kompetenz
des*r Ausländers*in beurteilt,2358 wobei keine Vorrangprüfung erfolgt.
Die Geduldeten müssen weiters über ein konkretes Arbeitsplatzangebot
für eine ihrer beruflichen Qualifikation entsprechende Beschäftigung ver-
fügen.2359 Dieses Erfordernis ist vergleichbar mit der maßgeblichen Ertei-
lungsvoraussetzung der sozialen Verwurzelung in Spanien.2360 Mit der
Aufenthaltserlaubnis soll es den Betroffenen ermöglicht werden, die er-
worbene berufliche Qualifikation durch den Erwerb eines rechtmäßigen
Aufenthalts und einer Arbeitserlaubnis auch tatsächlich auszuüben.2361
Schammann bezeichnet Arbeit und Leistung deshalb als neue Strukturprin-
zipien der deutschen „Flüchtlingspolitik“: „Asylsuchende können sich jetzt
1.
2352 In dem Sinne Dienelt in Bergmann/Dienelt §18a AufenthG Rn3 und siehe Ka-
pitel 5.A.I.2.
2353 Nr18a.0 AVV-AufenthG.
2354 §18a Abs 1 Z 1 lita AufenthG und §6 Abs 1 S 2 BeschV; vgl Nr18a.1.1.1 AVV-
AufenthG.
2355 §18a Abs 1 Z 1 lita und b AufenthG; vgl Nr18a.1.1.1 und 18a.1.1.2 AVV-
AufenthG und vertiefend Dienelt in Bergmann/Dienelt §18a AufenthG Rn5-7.
2356 §18a Abs 1 Z 1 litc AufenthG; vgl Nr18a.1.1.3 AVV-AufenthG.
2357 Vgl Nr18a.1.1.3 AVV-AufenthG.
2358 §18a Abs 2 S 1 AufenthG; vgl Nr18a.1.0 und 18a.2.1 AVV-AufenthG.
2359 Vgl BT-Drs 16/10288, 9 und Dienelt in Bergmann/Dienelt §18a AufenthG
Rn24.
2360 Siehe Kapitel 5.E.I.
2361 Vgl BT-Drs 16/10288, 9 und Nr18a.0 AVV-AufenthG.
Kapitel 5 – Der integrierte Rechtsvergleich von Regularisierungen
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Title
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Subtitle
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Author
- Kevin Fredy Hinterberger
- Publisher
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 514
- Category
- Recht und Politik