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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
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Page - 426 - in Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten - Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich

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Bildung sicherstellen“.2506 Die Autorin geht in ihrer Forderung zwar teilwei- se in eine andere Richtung, doch bilden den Kern ebenso die Menschen- rechte. Die Harmonisierung der völker- und europarechtlich geprägten Regula- risierungen sollte aber nicht dazu führen, dass dadurch jene Regularisie- rungen, die aufgrund kontextspezifischer Eigenheiten erlassen wurden, eu- roparechtswidrig werden würden.2507 Dementsprechend sollte eine gleich- lautende Bestimmung wie Art 6 Abs 4 RückführungsRL in die Regularisie- rungsRL aufgenommen werden, wobei S 1 leg cit von besonderer Rele- vanz ist: „Die Mitgliedstaaten können jederzeit beschließen, illegal in ihrem Hoheitsgebiet aufhältigen Drittstaatsangehörigen wegen Vorliegen eines Härtefalls oder aus humanitären oder sonstigen Gründen einen eige- nen Aufenthaltstitel oder eine sonstige Aufenthaltsberechtigung zu ertei- len“. Zweite Harmonisierungsphase In einer zweiten Phase könnten sodann Mindeststandards betreffend die autonom-nationalen Regularisierungen eingeführt werden, die in den Re- gularisierungszwecken 5 und 6 kategorisiert wurden. Den Mitgliedstaaten müsste genügend Spielraum eingeräumt werden, um wie derzeit auf die jeweiligen geographischen, ökonomischen und politischen Besonderheiten Rücksicht nehmen zu können, die den Erlass der bereits bestehenden autonom-nationalen Regularisierungen bedingt haben. Folglich sollten keine speziellen Mindesterteilungsvoraussetzungen festgelegt werden, da- mit die Mitgliedstaaten wie bisher gem Art 6 Abs 4 RückführungsRL auf kontextuelle Gegebenheiten mittels Regularisierungen reagieren können. Die Regelung von verfahrensrechtlichen Aspekten wäre aber auch im Hin- blick auf diese Art von Regularisierungen zielführend. Die Priorität sollte aber auf die erste Harmonisierungsphase gelegt werden und erst, wenn diesbezüglich eine Einigung erzielt werden konnte, die zweite – sozusagen zeitlich gestaffelt – in Angriff genommen werden. II. 2506 Schmid-Drüner, Einwanderungsrecht 477. 2507 Siehe Kapitel 5.G. Kapitel 6 – Eine Regularisierungsrichtlinie der EU 426 https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37 Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
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Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Title
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Subtitle
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
Author
Kevin Fredy Hinterberger
Publisher
Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Location
Baden-Baden
Date
2020
Language
German
License
CC BY-NC-ND 4.0
ISBN
978-3-7489-0272-0
Size
15.3 x 22.7 cm
Pages
514
Category
Recht und Politik
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