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Quasi-automatische
Aufenthaltsrechte Keine quasi-automatischen
Aufenthaltsrechte
Internationale Ebene
EU-Ebene
Nationale Ebene
Tabelle 1: Die Normierung der Aufenthaltsrechte von Migrant*innen
Tabelle 1 beschreibt, dass die dargestellten quasi-automatischen Aufent-
haltsrechte sowohl auf internationaler als auch auf EU-Ebene festgeschrie-
ben wurden. Diese beiden Ebenen können nunmehr selbst als „etatistisch“
bezeichnet werden, da sie die quasi-automatischen Aufenthaltsrechte von
Migrant*innen umfassend und beinahe ausschließlich regeln. Der mit-
gliedstaatliche Entscheidungsspielraum ist auf ein Minimum beschränkt,
da die Mitgliedstaaten nur mehr über vollziehende Kompetenzen verfü-
gen. Die geteilte Kompetenz zwischen der EU und den Mitgliedstaaten
wurde von der EU bzw dem Völkerrechtsgesetzgeber erschöpfend ausge-
übt. Nicht außer Acht gelassen werden darf hierbei, dass die Mitgliedstaa-
ten selbstständig die diesbezüglichen Hoheitsrechte auf die EU bzw den
Völkerrechtsgesetzgeber übertragen haben.
Ein anderes Bild ergibt sich bei genauerer Betrachtung der Aufenthalts-
rechte von aufenthaltsrechtlich nicht privilegierten Migrant*innen und
der institutionalisierten Kompetenzteilung zwischen der EU und den Mit-
gliedstaaten. Im Zusammenhang mit einigen „Restmaterien“ zeigt sich,
dass die Mitgliedstaaten tatsächlich noch die zuständigen Gesetzgeber
sind, da die EU von ihren gesetzgeberischen Kompetenzen noch keinen
Gebrauch gemacht und keinen Rechtsakt erlassen hat. Hierunter fallen et-
wa Einbürgerungen, aber auch Regularisierungen. In diesen Materien ent-
scheiden die Mitgliedstaaten noch weitgehend alleine über die Genehmi-
gung des Aufenthalts.
Obwohl die „statist assumption“ kaum mehr von Relevanz ist, ist sie in
der Lehre immer noch stark vertreten. Um diese überkommene Lehrmei-
nung zu überwinden, schlägt Kostakopoulou vor, dass die Mitgliedstaaten
die „floating nature“ ihrer staatlichen Souveränität akzeptieren müssen.
Der Autorin ist in diesem Punkt zuzustimmen, da dies einem besseren
Verständnis des Souveränitätsbegriffs heutzutage entspricht: Auf den ers-
ten Blick scheint es – zumindest oberflächlich – als ob die Mitgliedstaaten
akzeptieren müssten, dass sie ihre staatliche Souveränität in einem Kernbe-
reich verloren haben. Bei genauerem Hinsehen wird jedoch klar, dass dies
nicht zutrifft. Kostakopoulou argumentiert vielmehr, dass Staaten nicht we-
niger souverän sind, wenn sie in einem Kernbereich nicht mehr alleine
Überblick der wichtigsten Forschungsergebnisse
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Title
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Subtitle
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Author
- Kevin Fredy Hinterberger
- Publisher
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 514
- Category
- Recht und Politik