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gliedstaaten. Ein Anspruch auf Aufenthalt kann aber gegebenenfalls auf
nationaler Ebene bestehen. Umgekehrt haben die Migrant*innen in diesen
Fällen keinen Rechtsanspruch auf Regularisierung aufgrund höherrangi-
ger Bestimmungen. Die Praxis zeigt allerdings, dass die Mitgliedstaaten auf
die rechtlichen Abschiebehindernisse oftmals mit der Erteilung eines Auf-
enthaltsrechts reagieren und deshalb über die höherrangigen Bestimmun-
gen hinausgehen, auch wenn sie hierzu völker- bzw europarechtlich nicht
verpflichtet wären. Dies müsste konsequenterweise im aktuellen Rechtsdis-
kurs berücksichtigt werden. Andererseits können bestimmte höherrangige
Bestimmungen, insofern sie nicht bloß als Ausweisungsschutz ausgelegt
werden, eine Pflicht zur Regularisierung, mit anderen Worten zur Ertei-
lung eines Aufenthaltsrechts, auslösen. Dies erklärt sich durch eine unter-
schiedliche Auslegung der jeweiligen höherrangigen Bestimmungen, wo-
bei das Bestehen einer rechtlichen Pflicht zur Erteilung eines Aufenthalts-
rechts im Gegensatz zum Bestehen eines rechtlichen Abschiebehindernis-
ses umstritten ist.
Die Regularisierungszwecke 5 und 6 sind bislang nur im autonom-natio-
nalen Recht verankert und nicht von höherrangigen Bestimmungen abge-
leitet. Da diesen Regularisierungszwecken keine völker- oder europarecht-
lichen Bestimmungen zugrunde liegen, nehme ich bis zur Prüfung dieser
Hypothese in Kapitel 5 vorläufig an, dass kontextuelle Eigenheiten zur Ent-
wicklung und Etablierung derart unterschiedlicher Regularisierungen bei-
getragen haben.
Abschließend wurde eine Abgrenzung von jenen Themenbereichen vor-
genommen, die im Rechtsvergleich nicht mitanalysiert werden. Hierbei sind
der vorübergehende Schutz sowie die Eheschließung und eingetragene
Partnerschaft zu nennen.
Die unionsrechtlichen Handlungsspielräume im Bereich der
aufenthaltsrechtlichen Irregularität und Regularisierungen (Kapitel 3)
In Kapitel 3 habe ich mich mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine Regu-
larisierungspolitik vom Primärecht gedeckt wäre. Zunächst wurde die Ein-
wanderungspolitik der EU in Bezug auf irreguläre Migration im Allgemei-
nen umrissen. Unter dem Begriff der Einwanderungspolitik verstehe ich
jene Politik der EU, deren Wurzel sich im Primärrecht, in concreto in
Art 79 AEUV, wiederfindet. Davon ist sowohl die Einreise als auch der
Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen umfasst. Insgesamt setzt die EU die
bisher verfolgte (restriktive) Politik, die in der Einleitung der vorliegenden
C.
Überblick der wichtigsten Forschungsergebnisse
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Title
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Subtitle
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Author
- Kevin Fredy Hinterberger
- Publisher
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 514
- Category
- Recht und Politik