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skizzierten Sichtweise, wonach eine Regularisierungspflicht besteht, nicht
nachgekommen wird.
Im österreichischen Recht legt die „Aufenthaltsberechtigung besonderer
Schutz“ für Geduldete fest, dass jene Fremde einen einjährigen Aufent-
haltstitel erlangen können, insofern sie ein Jahr geduldet waren. Problema-
tisch ist, dass nicht alle Personen, die aufgrund einer drohenden Non-Re-
foulement-Verletzung geduldet werden, diese Aufenthaltsberechtigung er-
langen können. Dies trifft vor allem jene Sachverhaltskonstellationen, in
denen die Personen den Status als Asyl- oder subsidiär Schutzberechtige*r
innehatten, und dieser aufgrund der Begehung eines Verbrechens aber-
kannt wurde. Der Ausschluss dieser Personengruppe mag einer der Grün-
de für die beschränkte, praktische Bedeutung dieser Aufenthaltsberechti-
gung sein. Letztere verharren somit in der Duldung, insofern nicht eine
andere Aufenthaltsberechtigung erlangt werden kann, wobei vor allem an
den „Aufenthaltstitel aus Gründen des Art 8 EMRK“ zu denken ist. Für die
übrigen Geduldeten stellt diese Aufenthaltsberechtigung aber die maßgeb-
liche Regularisierungsperspektive dar. Im Einklang mit dem Prüfungsmaß-
stab kann somit festgehalten werden, dass die Erlangung eines Aufenthalts-
rechts im Einklang mit der hier dargelegten Regularisierungspflicht zwar
möglich ist, aber für einen nicht unwichtigen Personenkreis unmöglich
ist. Den besonderen Ausweisungsschutz erfüllen alle besprochenen Sach-
verhaltskonstellationen des österreichischen Fremdenrechts. Nimmt man
das Bestehen einer Regularisierungspflicht an, ist jedoch darauf hinzuwei-
sen, dass jene Fälle, die von der Regularisierungsperspektive ausgeschlos-
sen sind, dieser widersprechen.
Wie bereits angedeutet, normiert das spanische Recht eine Aufenthalts-
berechtigung für jene Sachverhaltskonstellationen, die über den interna-
tionalen Schutz im Sinne der StatusRL hinausgehen. Aufgrund der offe-
nen Tatbestandsformulierung besteht jedoch große Rechtsunsicherheit da-
hingehend, ob und bzw in welchen Fällen die Voraussetzungen erfüllt
sind.
Somit ist in einem zweiten Schritt festzuhalten, dass in den drei analy-
sierten Mitgliedstaaten drei unterschiedliche Regularisierungen bestehen,
die bereits darlegen, wie ausdifferenziert dieser Rechtsbereich ist. Alle drei
Mitgliedstaaten haben Regelungen geschaffen, die drohende Non-Refoule-
ment-Verletzungen gem Art 3 EMRK verhindern. Sie unterscheiden sich
jedoch in unterschiedlichsten Erteilungsvoraussetzungen und Ausschluss-
gründen, und ganz gravierend danach, ob vorübergehend die Abschie-
bung ausgesetzt wird, oder sogleich ein Aufenthaltsrecht erlangt werden
kann.
Überblick der wichtigsten Forschungsergebnisse
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Title
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Subtitle
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Author
- Kevin Fredy Hinterberger
- Publisher
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 514
- Category
- Recht und Politik