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hervorzuheben ist. Die soziale Verwurzelung wird in erster Linie aufgrund
der Vorlage eines Arbeitsvertrags erteilt, weshalb die Aufenthaltsberechti-
gung unter den Regularisierungszweck „Erwerbstätigkeit und Ausbil-
dung“ subsumiert wird.
Den Prüfungsmaßstab für den Regularisierungszweck „Familieneinheit“
stellt Art 8 EMRK dar, in concreto der Tatbestand des Rechts auf Achtung
des Familienlebens. Um dem Ausweisungsschutz gem Art 8 EMRK ge-
recht zu werden, ist die Erteilung eines Aufenthaltsrechts nicht erforder-
lich.
Die spanische „Aufenthaltsberechtigung für das nicht in Spanien gebo-
rene Kind“, auch Verwurzelung Minderjähriger genannt, erfasst Minder-
jährige, die sich für zumindest zwei Jahre in Spanien aufgehalten und die
Schule besucht haben. Erschwerend kommt hinzu, dass sich ein Elternteil
rechtmäßig aufhalten und über ausreichend finanzielle Mittel verfügen
muss. Daraus ergibt sich, dass sich die Länge der Befristung der Aufent-
haltsberechtigung von der Befristung des Elternteils ableitet. Problema-
tisch ist, dass keine Mindesterteilungsdauer festgelegt ist und die Befris-
tung vom Elternteil abhängt.
Gleichsam ist die österreichische „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ für unbe-
gleitete minderjährige Fremde in Obhut von Pflegeeltern oder des Kinder-
und Jugendhilfeträgers als Ausprägung von Art 8 EMRK zu verstehen, vor
allem im Hinblick auf das Kindeswohl, das auch in der KRK festgelegt ist.
Ähnlich wie bei der spanischen Aufenthaltsberechtigung muss es sich um
Minderjährige handeln, ein wesentlicher Unterschied ist jedoch, dass für
den österreichischen Aufenthaltstitel nur „unbegleitete“ Minderjährige in
Frage kommen. Eine Parallele besteht dahingehend, dass Minderjährige in
den persönlichen Anwendungsbereich fallen, die in Obhut des Kinder-
und Jugendhilfeträgers sind. Im spanischen Ausländerrecht ist allgemeiner
davon die Rede, dass eine in Spanien ansässige Institution Vormund sein
muss. Die österreichische „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“ gilt für die Dauer von
zwei Jahren und somit ein Jahr länger als die spanische Aufenthaltsberech-
tigung.
Der österreichische „Aufenthaltstitel aus Gründen des Art 8 EMRK“ er-
fordert eine Verhältnismäßigkeitsprüfung in Bezug auf das (Privat- und)
Familienleben und ist im Rahmen eines Asylverfahrens oder auf Antrag zu
prüfen. Trotz mangelnder Statistiken ist anzunehmen, dass es sich hierbei
um die wichtigste Regularisierung des österreichischen Rechts handelt.
Hierfür sprechen die Erteilungsvoraussetzungen, die im Vergleich zu den
anderen österreichischen Regularisierungen in der Praxis wohl noch am
ehesten zu erfüllen sind. Das österreichische Recht ist grundsätzlich mit
E. Der integrierte Rechtsvergleich von Regularisierungen nach dem Regularisierungszweck
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Title
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Subtitle
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Author
- Kevin Fredy Hinterberger
- Publisher
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 514
- Category
- Recht und Politik