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„Kampf“ gegen irreguläre Einwanderung. Regularisierungen beenden ge-
nau wie Rückführungen den irregulären Aufenthalt von Migrant*innen.
Der unionsverfassungsrechtliche Auftrag der „Bekämpfung“ irregulärer
Einwanderung würde durch den Einsatz dieser Maßnahme erfüllt werden.
Da die EU bis dato auf Regularisierungen als aufenthaltsrechtliches
Steuerungsinstrument verzichtet hat, scheint mir die Einführung eines Re-
gularisierungs-Rechtsrahmens in Form einer RL das fehlende Bindeglied
in der gemeinsamen Einwanderungspolitik zu sein. Folglich wird die „Be-
kämpfung“ irregulärer Einwanderung im Einklang mit dem Primärrecht
und im Sinne von Bast als „Einwanderung von innen“ verstanden. Ich sehe
darin eine Chance für die EU, irreguläre Einwanderung wirksamer zu „be-
kämpfen“, wobei Regularisierungen hierfür das zentrale Korrektiv darstel-
len.
Meine Grundkonzeption einer RegularisierungsRL geht von einem
ganzheitlichen Ansatz aus, der alle irregulär aufhältigen Migrant*innen
adressiert und die im Rechtsvergleich ausgemachten Materien in einer ein-
zigen RL zusammenfasst. Derart kann die RückführungsRL bestmöglich
ergänzt und der bis dato verfolgte fragmentarische Ansatz der EU und der
Mitgliedstaaten harmonisiert werden. Materiell sollten alle Regularisierun-
gen, die unter einen der sechs Regularisierungszwecke fallen, erfasst wer-
den. Anders gesagt, es werden all jene Maßnahmen berücksichtigt, die als
Regularisierung im Sinne der vorliegenden Arbeit zu verstehen sind.
In einer eigenständigen RegularisierungsRL könnten unterschiedliche
Erteilungsvoraussetzungen festgelegt werden, die die derzeitige Praxis der
Mitgliedstaaten, wie im Rechtsvergleich dargestellt, widerspiegeln. Der als
Ergänzung der RückführungsRL gedachte Rechtsakt sollte klar von dieser
abgegrenzt werden, da die inhaltliche Ausrichtung in der „Bekämpfung“
irregulärer Einwanderung zwar dieselbe ist, aber vollkommen andere Re-
gelungsinhalte hat. Um die zersplitterte Rechtslandschaft von Regularisie-
rungen angemessen zu adressieren, schlage ich ein zweistufiges Modell
vor.
Zweckmäßig wäre es, in einer ersten Harmonisierungsphase die völker-
und europarechtlichen Mindeststandards auf der Grundlage des von mir
vorgenommenen Rechtsvergleichs zu erfassen und zu definieren. Im Ein-
zelnen sind das Art 3 und 8 EMRK auf völkerrechtlicher Ebene. Auf euro-
parechtlicher Ebene sind die RückführungsRL, die Menschenhandelsop-
ferRL und die SanktionsRL sowie die GRC zu berücksichtigen. Hierbei
muss gleichfalls die relevante EuGH- und EGMR-Rspr miteinbezogen wer-
den. F. Eine Regularisierungsrichtlinie der EU (Kapitel 6)
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https://doi.org/10.5771/9783748902720, am 28.01.2020, 12:12:37
Open Access - - https://www.nomos-elibrary.de/agb
Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Title
- Regularisierungen irregulär aufhältiger Migrantinnen und Migranten
- Subtitle
- Deutschland, Österreich und Spanien im Rechtsvergleich
- Author
- Kevin Fredy Hinterberger
- Publisher
- Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
- Location
- Baden-Baden
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 4.0
- ISBN
- 978-3-7489-0272-0
- Size
- 15.3 x 22.7 cm
- Pages
- 514
- Category
- Recht und Politik