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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 1
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Page - 31 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 1

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Ordnung im Haus? Das Ordnungsgeflecht in österreichischen Spitälern der Frühen Neuzeit – eine Einleitung in Andeutungen 1. Spitäler in der Vormoderne – ein knapper Überblick Der Theologe Johannes Geiler von Kaysersberg (1445–1510) war seit seiner Bestellung als Münsterprediger (1478) der wichtigste Kritiker kirchlicher und weltlicher Verhältnisse in der um das Jahr 1500 etwa 20.000 Einwohner zählenden Bischofs- und Reichsstadt Straßburg. Der Gelehrte und Prediger interessierte sich auch besonders für das Große Spital1 und wies auf Mängel in der Spitalleitung hin (Verschwendung von Ressourcen auf der einen, übertriebene Sparsamkeit auf der anderen Seite). Die Pflege der Kranken schien ihm nicht hinreichend und auch die religiöse Betreuung bzw. Vernachlässigung der Sterbenden fand vor seinen strengen Augen wenig Gnade. Um seine Argumente zu verdeutlichen, hob Geiler im Jahr 1501 in Artikel 12 seiner berühmten 21 Artikel den Wesenskern des Spitals deutlich hervor und lieferte damit eine sehr frühe (weltliche) De- finition des eigentlichen Begriffs2: „Der spittal ist / die arme lut / und nit zinß und gult / huß / oder muren / Den stat es wol umb den spittal / so der armen lut woll gewart wurt / so zinß und gult und alles gut den armen richlich und bescheidenlich uß barmhertzikeit dar gereicht wurt“3. Üblicherweise wurden im Sinne der mittelalterlich-frühneuzeitlichen Caritas im Spital Arme, Kranke und gebrechliche Personen versorgt, die nicht mehr in der Lage waren, für ihr eigenes Leben aufzukommen4. Auch Geiler erinnerte seine Leser da- ran, dass das Spital eine karitative Einrichtung war, welche nicht zum Selbstzweck erbaut wurde5. Rechtlich gesehen entsprach das Spital einer Körperschaft seiner Insassen – „Der spittal ist die arme lut“ – und überdies war der Wille der Testatoren rechtsverbindlich, wenn auch die frühneuzeitlichen Städte und Märkte diesen häufig zu ihren Gunsten zu beugen (ver)suchten. Wie bereits der Straßburger Theologe am Ausgang des Spätmittelal- ters verdeutlichte, musste es Bürgermeister, Richter und Rat stets ein Anliegen sein, den 1 Voltmer, Wächter auf dem Turm 582–600. 2 Frank, Hospitalreformen 114–116. 3 Geiler von Kaysersberg, Sämtliche Werke 1/1 153–200 (21 Artikel), hier 186; Voltmer, Wäch- ter auf dem Turm 537–613; „Das Spital ist die armen Leute und nicht Zins und Einkünfte, Haus und Mauern. Es steht dann gut um das Spital, wenn für der armen Leute Wohl gesorgt wird, wenn Zins und Einkünfte und alles Gut den Armen reichlich und angemessen aus Barmherzigkeit gereicht werden“. Hochdeutsche Überset- zung nach Frank, Hospitalreformen 116 (Anm. 22). 4 Weiss, Hund 176. 5 Voltmer, Wächter auf dem Turm 592.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 1
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
1
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
432
Category
Medizin
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Library
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