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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 1
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Page - 44 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 1

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44 Das Ordnungsgeflecht in österreichischen Spitälern in der Frühen Neuzeit sche Erbstift von 1421124, die Ordnung für das Margröninger Spital von 1468125, die Spitalordnung von Schwäbisch Hall 1484126, die aus dem 15. Jahrhundert stammende Spitalordnung von Esslingen127 oder die Ordnung für das Nürnberger Heilig-Geist-Spital von 1498128 unterschiedlich ausführlich und tiefenscharf Einblicke in den Spitalbetrieb. Die Ordnung des Spitals in Eferding regelt etwa vor allem die Zwölfzahl der unentgelt- lich aufzunehmenden Kranken und der Hausarmen, weiters die Pflege der Bedürftigen129 und, ganz grob, die Disziplin im Haus. Häusliche Routinen des Badens, des Speisens, der Gebete und des Miteinander werden dagegen – weil vermutlich Selbstverständliches berührend – nicht thematisiert. Die Reformation bewirkte neben der auf sola scriptura, sola gratia und sola fide be- gründeten, konfessionellen und lebensweltlichen Kehrtwendung auch eine vollständige Reorganisation der Finanzierung des kirchlichen und fürsorglichen Lebens. In so ge- nannten „Gemeinen Kästen“ wurde das gesamte Vermögen aller kirchlichen Stiftungen (darunter auch die im Protestantismus obsolet gewordenen Seelenmess-Stiftungen) unter eine gemeinsame Verwaltung gestellt und somit neu zentral geordnet. Nach dem Vorbild der Leisniger Kastenordnung von 1523130 richtete man zur Konzentration der Stiftungs- mittel „Gemeine Kästen“ ein, die für die Versorgung von Pfarramt, Schule, „gemeinen Gebäuden“ und der Armut generell zuständig waren. Nach einem an den Gemeinden orientierten Umlageverfahren sollten die Bewohner der verschiedenen Kirchensprengel bei fehlenden Erträgnissen aus den „Gemeinen Kästen“ Geld zur Erhaltung der essenti- ellen Aufgaben erlegen, wobei den Spitälern eine wichtige Rolle in dieser Neukonzeption der Armenversorgung zukam. Die Spitäler mussten daher im Zuge der Reformation einen neuen Platz im obrigkeitlichen System der Fürsorge einnehmen, auch die Reichspoli- ceyordnung von 1530131 versuchte die Spitäler stärker unter obrigkeitliche Kontrolle zu nehmen. Viele protestantische Kirchenordnungen enthalten deshalb detaillierte Bestimmungen zu Spitälern132. Neben den Kastenherren wurden ausführlich die Agenden der Spitalher- ren („Wer die armen leute in die spital und zum almosen aufnehmen soll“) geregelt133. In einem Visitationsabschied für Berlin 1574 heißt es deshalb auch bezüglich einer Neu- verortung des spitalspezifischen Normgefüges, dass die „vorsteher [der Spitäler] nach ab- schrift der brandenburgischen closterordnung trachten und mit hülfe e. e. raths auf mittel und wege bedacht sein, wie und welchermassen solches zum füglichsten anzuordnen“134. Die Joachimstaler (Jáchymov) Kirchen-, Schul- und Armenordnung von 1551 erwähnt in diesem seit Beginn des 16. Jahrhunderts boomenden böhmischen Bergwerksort sys- 124 Weigl–Just, Quellen 286–287 (1421 Jänner 22). 125 Zu dieser Ordnung bzw. zur Ordnung von 1471 siehe Fischer, Eine unbekannte Ordnung 273– 285 (Edition 285). 126 Beutter, Die Spitalordnung 76–84 (Edition 82). 127 Aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhundert: Haug, Das St. Katharinen-Hospital 153f. 128 Knefelkamp, Das Heilig-Geist-Spital 380–382 (1498: „Ordnung im Neuen Spital“). 129 Weigl–Just, Quellen 287: „eines starken beth und eines siechen beth beyeinander haben, ob dem kranken bey der nacht icht noth geschähe“. 130 Sehling, Kirchenordnungen 1 598–604, hier 603; Whaley, Germany 1 205f. 131 Ludyga, Obrigkeitliche Armenfürsorge 191–197. 132 Spitalbetreffe (in Auswahl) etwa bei Sehling, Kirchenordnungen 1 669 (Kirchenordnung für die Stadt Schweinitz 1529); ebd. 707 (Kirchenordnung für die Stadt Wittenberg 1533); Strohm, Armut 23–29. 133 Sehling, Kirchenordnungen 2/2 63f. (Zitat 64) (Kirchenordnung von Naumburg 1537/38). 134 Ders., Kirchenordnungen 3 169.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 1
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
1
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
432
Category
Medizin
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