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3. Spitalordnungen als Problem der Spitalforschung 47
am Beginn. Dann folgten Spitalordnungen für das Hofspital Wels (16. Juli 1554)150, für
das Hofspital Innsbruck (9. Juni 1556)151, für das Hofspital Laibach (2. August 1559)152,
für das Hofspital Graz (19. November 1561)153, für das Hofspital in Wien (erneut 1.
Jänner 1568)154 und schließlich – textlich schon weniger deutlich abhängig – für das Hof-
spital in Aussee (14. April 1568)155. Als Nachzügler dieses imperialen, ferdinandeiischen
Gründungsaktes könnte man die große Spitalordnung für das Wiener Hofspital von 1632
(Abschrift von 1652)156 sehen. Geistliche, aber auch weltliche Territorialherren versuch-
ten seit Beginn der Frühen Neuzeit verstärkt, überregionale, einheitliche Spitalordnungen
durchzusetzen. Der Fürstbischof und Landesfürst Julius Echter von Mespelbrunn (1545/
reg. 1573–1617), der Gründer des Juliusspital von 1579, erließ im Sinne des Landesaus-
baues am Ende seiner Regierungszeit 1616 mit gegenreformatorischer Implikation für
insgesamt elf Spitäler inhaltsgleiche Spitalordnungen (samt Speiseordnungen), was die
Praxis der Spitalkontrolle erleichterte157.
Die Spitäler der Vormoderne standen ständig im Gerede der Misswirtschaft, nämlich
dass dort weniger die Armen, Kranken und Alten anständig versorgt, denn skandalös
die ewig hungrigen Bäuche der städtischen Magistratsbeamten und Spitalamtsinhaber
bei den Ehrenmahlzeiten („Raittungsfresserey“158) gefüllt würden. Die frühneuzeitlichen
Stadträte entwickelten daher präventiv vor der kritischen Stadtöffentlichkeit ein Senso-
rium für „sparsame“ Ratherrschaft. „Wann der Spitalmeister sin Herpstmal minen Herren
gipt, so sölle er keine nachtmal und Schlaftrunck schuldig sin ze gen, sonder sölle uff
den morndrigen tag Minen Herren den Imbis darfür gen, man ist ze nacht sünst fol und
schwancket man mit den Liechteren heim, das alle welt muß sähen unser fölle“159. Im-
mer wieder wurden seitens der Stadtöffentlichkeit Vorwürfe erhoben, dass die dem Spital
gestifteten Güter „fast vngleich“ oder gar „privat vnd [zu] aigennuz“ der Amtsinhaber
verwendet wurden160. Um Missstände zu beheben, wurden Spitäler deshalb von landes-
fürstlichen oder stadteigenen Visitationen begangen und die Rechnungsbücher eingehend
kontrolliert161. Diese Visitationen waren vielfach Anlass für Spitalordnungen, wie das Bei-
spiel des vorderösterreichischen Günzburg belegt. Der österreichische Landvogt als lan-
desfürstlicher Beamter sollte etwa zu Beginn des 17. Jahrhunderts im vorderösterreichi-
schen Günzburg prüfen und „sambt vnd neben“162 dem Bürgermeister und dem Stadtrat
eine Spitalordnung ausarbeiten lassen. Im Laufe der Frühen Neuzeit entwickelten sich die
ursprünglich im kirchlichen Bereich wurzelnden und frühneuzeitlich auf weltliche Sach-
150 Edition Nr. 4, S. 408–416.
151 Edition Nr. 5, S. 416–419.
152 Edition Nr. 6, S. 420–427.
153 Edition Nr. 7, S. 427–434.
154 Scheutz–Weiss, Spitalordnung 321–327; Edition Nr. 8, S. 434–451.
155 Edition Nr. 9, S. 451–459.
156 Edition Nr. 10, S. 460–485.
157 Schenk, Spitalordnungen 163–189, bes. 167; Kolb, Das Spitalwesen 637–639; Whaley, Germany
1 546. Nach dem Vorbild der Rothenfelser Spitalordnung sind für 1616 folgende einheitliche Spitalordnungen
vom Fürstbischof erstellt worden: Haßfurt, Karlstadt, Ebern, Dettelbach, Gerolzhofen, Iphofen, Heidingsfeld,
Mellrichstadt, Münnerstadt, Neustadt, Königshofen.
158 Guarinonius, Grewel 2 1317.
159 Beschluss des Winterthurer Stadtrates (1569 November 23); Ziegler, Spitalordnungen 210.
160 Am Beispiel des vorderösterreichischen Günzburg für das beginnende 17. Jahrhundert Schiersner,
Politik 294.
161 Als Beispiel Mutschlechner, Spital-Ordnung für Kaltern 625.
162 Schiersner, Politik 294.
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Spital als Lebensform
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 1
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Spital als Lebensform
- Subtitle
- Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
- Volume
- 1
- Authors
- Martin Scheutz
- Alfred Stefan Weiß
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2015
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79639-8
- Size
- 17.5 x 24.7 cm
- Pages
- 432
- Category
- Medizin