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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 1
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Page - 48 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 1

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48 Das Ordnungsgeflecht in österreichischen Spitälern in der Frühen Neuzeit verhalte ausgedehnten Visitationen zu einer wichtigen Inspektionstechnik bzw. zu einem wichtigen Informationsmedium in der Kommunikation von Obrigkeit und untertänigen Institutionen163. Normimplementation und Informationsbeschaffung im Feld der Für- sorge erscheinen im Prozess der frühneuzeitlichen Herrschaftsverdichtung eng verzahnt, weil Spitäler als wichtige ökonomische, regionale und geistliche Institution im Kräftefeld bischöflicher, landesfürstlicher, ständischer und städtischer Interessen im 16. Jahrhundert standen164. Der hessische Landgraf Philipp von Hessen ließ etwa durch eine Generalvisita- tion (bestehend aus Heinz von Lüder [1490–1559] und Mag. Adam Krafft [1493–1558]) in seinen Territorien die städtischen Spitäler in den beginnenden 1530er Jahren visitieren, deren Resultate sich textlich oft in neuen Spitalordnungen zeigten165. Durchaus typisch für die erste Hälfte des 16. Jahrhunderts166 wurden beispielsweise im Land ob der Enns (dem heutigen Oberösterreich) Visitatoren in die Städte geschickt, um die Zustände der kirchlichen Ökonomie, aber auch den konfessionellen Wandel zu erheben. Im Zuge des Wiener Ausschusslandtages der niederösterreichischen Länder vom 20. Oktober 1544 suchten auch die Landstände eine eigene Visitation der Spitäler durchzusetzen, indem sie als Grund der Kontrolle die schlechte Verwaltung der Spitäler und die ungenügende Versorgung der Armen anführten. Im Fallbeispiel Steyr wurden der Freistädter Stadtrichter (1541, 1544–1545) Siegmund Topler167 und der Vogteiver- weser von Wels Jörg Englshammer mit dieser ständischen Spitalvisitation betraut. Am 16. April 1545 wurde der Magistrat von Steyr über die anstehende Visitation des Spitals informiert168. Die Visitation des Steyrer Bürgerspitals sah vor, dass Urbar, Stiftbrief des Spitals wie des Bruderhauses (Siechenhaus) und Spitalordnung vorzulegen waren, wo- von auch eine Abschrift angefertigt werden sollte. Zentralisierungsbestrebungen mit dem Hintergedanken einer Verweltlichung bzw. Durchstaatlichung der Stiftungen zeigen sich aber auch in anderen Territorien des Heiligen Römischen Reiches, wie das Beispiel Bayern zu verdeutlichen mag. Das Straubinger Spital erlebte beispielsweise kurfürstliche Visita- tionen 1629, 1631/32, 1646, 1654/55, 1759 und 1763169; diese Aktivitäten mündeten schließlich in der Verwaltung des Spitals unter dem Dach der königlichen Stiftungsadmi- nistration (Montgelas’sches Reformwerk). Ein unmittelbares Ergebnis der auf Befragung der „spittler“ gründenden und auf Wirtschaftsführung (Rechnungsbücher) sowie Reli- gion zielenden Straubinger Visitation von 1629 war eine Gebets-, Beicht-, Kommunions- (1629) und Speiseordnung (1630), aber auch eine neue Hausordnung (1629)170. Ähnlich stellte sich die Situation im Heilig-Geist-Spital von Hall in Tirol dar, wo der Landesfürst Erzherzog Maximilian III. (1558–1618) aufgrund von Hinweisen auf Korruption und 163 Schnabel-Schüle, Kirchenvisitationen 173–186. Zur Streitigkeit von weltlichen und kirchlichen Behörden im Visitationsrecht Hatje, Institutionen 315, 319; als Beispiel die Visitation von 1555 im Dresdner Jakobsspital Stanislaw-Kemenah, Spitäler 454–456. 164 Als Beispiel Friedrich, Die Visitation 65–78; zur Visitation anlässlich der Einsetzung eines neuen Vogts (1797) Droste–Sahmland, Die hessischen Hohen Hospitäler 485–493; als Vergleich auch Ohnge- mach, Die Reformprozesse 446–459. 165 Demandt, Anfänge 184f. 166 Als Beispiel die Kirchenvisitationen im Land ob der Enns 1544 Bodingbauer, Bürgerspital Steyr 117 (Mitglieder der Kommission neben dem Vizedom der Steyrer Burggraf Hanns Hoffmann, Wolf Grientha- ler und der Vikar von Freistadt Wolf Steinprucker). 167 Bodingbauer, Bürgerspital Steyr 119–121. 168 Edition Nr. 112, S. 841–843. 169 Laschinger, Straubing 126–139. 170 Ebd. 156–159, weitere Hausordnungen 1859 (159f.), 1918 (160), 1930 (160f.).
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 1
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
1
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
432
Category
Medizin
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