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Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 1
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Page - 50 - in Spital als Lebensform - Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 1

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50 Das Ordnungsgeflecht in österreichischen Spitälern in der Frühen Neuzeit ren sich deshalb vor dem Hintergrund erhöhter Herrschaftsverdichtung, Staatsbildung und Bürokratisierung178 die vereinheitlichenden Versuche, die institutionelle Vielgestaltigkeit der Spitäler mit ihrer verwirrenden Vielfalt an Ordnungen stärker in eine zentralstaatliche Pers- pektive zu bekommen. Die im 18. Jahrhundert vermehrt eingerichteten Hofkommissionen – im Fall der Spitäler in der Habsburgermonarchie die Stiftungshofkommission (ab 1724)179 – richteten ihren Blick auf die Finanzgebarung der Spitäler. In Innerösterreich versuchte dieses Hofgremium etwa mit Nachdruck in die Verwaltung der steirischen und kärntneri- schen Armenanstalten einzugreifen und forderte die Vorlage der rechtlichen Grundlagen. Ein vorläufiges Endergebnis dieser Kontrollen war neben der Drucklegung einer generellen, das gesamte Land umfassenden Instruktion für die ab 1731 den Landesbehörden unterstell- ten Spitalmeister180 vor allem die Publikation einer generell gültigen, gedruckten Spitalord- nung („Regulen und Satzungen“) für das gesamte Land (Herzogtum) Steiermark am 22. September 1731181, die in die gesamte Habsburgermonarchie ausstrahlte. Um die Lebens- und Alltagsgestaltung der Spitalinsassen zu gestalten, gab der zentralistisch orientierte Staat den Spitalmeistern und ihren Untergebenen (meist ein Spitalmeier und eine -meierin oder zumindest ein Spitalvater oder eine -mutter) vermehrt eine von oben verordnete Satzung an die Hand. In größeren Spitälern standen ab dem 18. Jahrhundert verstärkt gedruckte Spitalordnungen in Verwendung, die wohl ebenso dem internen Gebrauch (etwa als Ersatz der frühneuzeitlichen Aushangtafeln von Spitalordnungen) als auch der Visualisierung von Ordnung nach außen hin galten. Die gedruckte Augsburger Ordnung, „die Arme im Spital zum Heiligen Geist betreffend“ von 1706182 regelte die Aufnahme der Insassen ins Spital, das Verhaltensregime im Haus (u. a. Verbot des Fluchens), die Verlassenschaftsordnung und die Ordnung des Personals (Stubenvater/-mutter, Krankenmagd, Köchinnen etc.). In der Habsburgermonarchie sollten die (sowohl Verwaltung als auch Justiz verei- nende) Repräsentation und Kammer (eine im Geist des zentralisierten Staates neu ge- schaffene, theresianische Mittelbehörde zwischen dem mächtigen zentralen Directorium in Publicis et Cameralibus und den regionalen Kreisämtern) in Form der Milden-Stif- tungshofkommission die konsequente Aufsicht über die Stiftungen und Spitäler führen. Nach Patenten vom 23. September 1754183 und vom 6. Mai 1756184 hatten beispielsweise alle Spitäler im Land ob der Enns (dem heutigen Oberösterreich) und in der Steiermark anfänglich Berichte über die Spitäler und in einem weiteren Schritt ihre Stiftbriefe (so vorhanden) an die neue Behörde einzusenden. Die unbemittelten Spitäler mussten eine schriftliche Ordnung ihrer Einrichtung erstellen. Die Sicherung der Kapitalien wie der Legate oder die Finanzgebarung (Rechnungslegung, Anlage von standardisierten Tabel- len) waren für die auf Sparsamkeit und auf möglichst geringe Verschwendung konzen- trierten Behörden – als Vorstufe zur Aufhebung vieler kirchlicher und laikalen Einrich- 178 Als Überblick für die Habsburgermonarchie Hochedlinger, Verfassungs-, Verwaltungs- und Be- hördengeschichte 62–68. 179 Obersteiner, Theresianische Verwaltungsreformen 194f. 180 Vgl. dazu die abgedruckte Spitalmeisterinstruktion, Graz, 22. September 1731 („Instruction, Krafft welcher sich die bestelte Spittl-Meister Uber die im Land befindliche Spittäler / Waisen- und Armen-Häuser [...] zu verhalten / und zu dirigiren haben“), Edition Nr. 49, S. 641–643. 181 Edition Nr. 50, S. 650–653; zur zweifelhaften Durchsetzung dieser Ordnung von 1731 Weiss, Hund 181; Watzka, Arme, Kranke, Verrückte 62f. 182 Ordnung (1706). 183 Edition Nr. 78, S. 726f. 184 Edition Nr. 79, S. 727–729.
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Spital als Lebensform Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit, Volume 1
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
Title
Spital als Lebensform
Subtitle
Österreichische Spitalordnungen und Spitalinstruktionen der Neuzeit
Volume
1
Authors
Martin Scheutz
Alfred Stefan Weiß
Publisher
Böhlau Verlag
Location
Wien
Date
2015
Language
German
License
CC BY-NC 3.0
ISBN
978-3-205-79639-8
Size
17.5 x 24.7 cm
Pages
432
Category
Medizin
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